In einem strategischen Umfeld, in dem die terroristische Bedrohung erhöht ist und die Cyber-Risiken sowie Spionagetätigkeiten zunehmen, ist der jährliche Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) das entscheidende Instrument für die Ausrichtung der Sicherheitspolitik. Seit dem 1. September 2017 verfügt der NDB mit dem Nachrichtendienstgesetz über neue Mittel zur Früherkennung und Vorbeugung von Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Zum ersten Mal erläutert er die 2017 eingeführten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen.
Die Herausforderungen für die sicherheitspolitischen Stellen werden komplexer. Eine Tendenz, die durch die Zunahme der Schlüsselakteure in diesem Bereich, die Fragmentierung des sicherheitspolitischen Kontexts und die Tatsache gekennzeichnet wird, dass das strategische Umfeld der Schweiz durch verschiedene Krisensituationen in Europa einem aussergewöhnlich hohen Druck ausgesetzt ist. In der diesjährigen Auflage seines Lageberichts hat der NDB beschlossen, den Schwerpunkt auf Russland zu legen, dessen Beziehungen zum transatlantischen Westen sich ständig verschlechtern. Eine Entwicklung, die der Schweizer Sicherheitspolitik Sorgen bereitet. In diesem Zusammenhang gewinnen Informationsoperationen an Wichtigkeit. Die Bekämpfung des verbotenen Nachrichtendienstes ist immer noch aktuell, ob er sich herkömmlicher Mittel bedient oder die Form von Cyber-Spionage annimmt. Der Druck auf den Erhalt schützenswerter Informationen bleibt bestehen. Spionage wird von einigen Staaten immer noch als Instrument zur Informationsbeschaffung genutzt. Verbotener Nachrichtendienst wird auch in der Schweiz betrieben – nicht nur gegen die Schweiz, sondern auch gegen internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Sitz in der Schweiz. Sabotageaktivitäten im Cyber-Raum finden immer mehr globale Aufmerksamkeit. Staaten, die über eigene offensive Cyber-Fähigkeiten verfügen, treiben deren Weiterentwicklung intensiv voran.
Die Einschätzung der terroristischen Bedrohung in der Schweiz bleibt angesichts der in den letzten Monaten in Europa stattgefundenen Angriffe erhöht. Der Modus Operandi dieser Angriffe bestätigt die Vorhersagen des NDB: Es handelt sich meistens um isolierte Einzeltäter oder kleinere Gruppen, die sich radikalisiert haben ohne in eine Konfliktzone zu reisen.
Im April 2018 registrierte der NDB rund neunzig Risikopersonen. Der Begriff «Risikoperson» bezieht sich auf Personen, die heute ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Schweiz darstellen. Die derzeit rund neunzig Risikopersonen stammen im Gegensatz zu Dschihadreisenden nicht aus einer kumulativen Statistik, sondern geben ein möglichst vollständiges Bild von Personen ab, die eine ernst zu nehmende terroristische Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Der NDB erfasst nicht nur Dschihadisten, sondern auch Personen, die den Terrorismus unterstützen und dazu ermutigen. Unter den rund neunzig derzeit vom NDB registrierten Risikopersonen befinden sich auch solche, die sich in der Schweiz radikalisiert haben, aber nicht in ein Konfliktgebiet gereist sind. Die Risikopersonen werden durch den NDB gemäss einer Kombination sehr präziser Kriterien bestimmt, wobei ein konkreter Gewaltbezug ausschlaggebend ist. Alle Risikopersonen werden laufend fedpol und der Bundesanwaltschaft gemeldet. Der NDB bearbeitet diese Fälle in Koordination mit den betroffenen Kantonen und Behörden und trifft präventive Massnahmen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Die Liste der Risikopersonen wird laufend überprüft. Fälle, die keine Aktualität mehr aufweisen, werden wieder gestrichen.
Im Rahmen der Terrorismusprävention führt der NDB zudem ein Monitoring einschlägiger, von Dschihadisten genutzten öffentlichen Internetseiten, sozialer Medien und Foren durch. Seit 2012 hat der NDB rund 585 Nutzer (550 Ende 2017) identifiziert, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreitet oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich eine Person radikalisiert hat, führt der NDB präventive Ansprachen durch und beantragt ausländerrechtliche Massnahmen wie Einreiseverbote, Ausweisungen, Widerrufe des Aufenthaltsstatus und Ausschreibungen zur Aufenthaltsnachforschung. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen übergibt der NDB die Fälle an die Strafverfolgungsbehörden.
Eine weitere durch den NDB veröffentlichte Statistik ist diejenige der dschihadistisch motivierten Reisenden: Die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich auf 93 Fälle stabilisiert (gleiche Zahl wie im Februar 2018). Von den von 2001 bis heute erfassten Dschihadreisenden begaben sich 79 nach Syrien und in den Irak und 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan. Da es sich hierbei um kumulierte Zahlen handelt, muss hervorgehoben werden, dass sich einige dieser Personen noch vor Ort befinden. 32 Personen sind gestorben (davon 26 bestätigt), weitere reisen in den Konfliktgebieten umher oder sind in die Schweiz zurückgekehrt. Die Anzahl der Rückkehrer beläuft sich auf 16 (davon 13 bestätigte Fälle).
Ein Dutzend Frauen und rund zwanzig Kinder in dschihadistischen Konfliktgebieten
Der NDB stellte seit 2016 keine neuen Dschihadreisen fest und geht davon aus, dass nur eine kleine Anzahl Kämpfer, alleine oder mit Kindern, in die Schweiz zurückkehren wird. Die Schweiz bleibt jedoch, wie ihre Nachbarländer, nicht von der Problematik der aus den Konfliktgebieten zurückkehrenden Familien verschont. Der NDB schätzt, dass sich unter den Dschihadreisenden, die er seit 2001 erfasst, ein Dutzend Frauen mit Verbindungen zur Schweiz nach Syrien und in den Irak befinden und mehr als zwanzig Minderjährige unter zwölf Jahren von dieser Problematik betroffen sind. Während erwachsene Personen, die in Konfliktgebiete gereist sind, strafrechtlich verfolgt werden, wird die Frage der Kinder von Fall zu Fall behandelt und beschäftigt sowohl den NDB als auch alle Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone sowie die für die Bekämpfung der Radikalisierung zuständigen zivilen Institutionen.
Durchführung der ersten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen
Im Bereich des Terrorismus, der Spionageabwehr, dem Schutz kritischer Infrastrukturen oder der Proliferation kann der NDB seit dem 1. September 2017 aktiv genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen nutzen, die den strengen Vorschriften des Nachrichtendienstgesetzes unterliegen. Bis Ende Dezember 2017 hat der NDB nach Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und der zuständigen politischen Behörden vier Operationen mit insgesamt 40 solcher Massnahmen eingeleitet. Zwei Operationen fanden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und zwei weitere im Rahmen der Spionageabwehr statt. Die Beschaffungsmassnahmen wurden, wie vom Gesetz vorgesehen, gezielt bei den gravierendsten Bedrohungen angewandt.