Für die Herstellung, den Betrieb und die Wartung von Flüssiggasanlagen, die heute in Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) und der Suva geregelt sind, ist eine spezifische Rechtsgrundlage erforderlich. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2017 in Kraft.
Flüssiggase wie Propan, Butan und deren Gemische werden vor allem zum Heizen, zum Kochen oder als Treibstoffe verwendet. Derzeit sind die Massnahmen zur Regelung ihrer Verwendung und Lagerung in drei EKAS-Richtlinien und einer Suva-Richtlinie festgeschrieben. Diese Richtlinien sollen Menschen, Güter und Umwelt schützen.
Nun werden diese Massnahmen in einer einzigen EKAS-Richtlinie zusammengefasst und die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen. Zur Vorbeugung von Unfällen werden die Vorschriften zur Erstellung, Instandhaltung und Kontrolle von Flüssiggasanlagen mit der Änderung der VUV verbindlich. Die Änderung ermöglicht zudem, die Rechtsgrundlage an die technischen Entwicklungen anzupassen.