National und international können Umweltdelikte nur effektiv bekämpft werden, wenn alle betroffenen Stellen eng und aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesrat am 7. November 2018 die Schaffung einer Koordinationsgruppe gegen Umweltkriminalität beschlossen. Darin sind alle mit dem Thema befassten Stellen auf Bundesebene vertreten. Zudem werden Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Polizeikorps, Staatsanwaltschaften und Umweltämter zur Teilnahme eingeladen.
Umweltkriminalität ist ein Milliardengeschäft. Nach Schätzungen von Interpol und dem UNO-Umweltprogramm (UNEP) ist dieser Bereich weltweit mit jährlich 91 bis 258 Milliarden US-Dollar zu bewerten. Auch Europa und damit die Schweiz sind von der internationalen Umweltkriminalität betroffen. So werden illegal im Ausland gewonnene Umweltressourcen (z.B. geschützte Tier- und Pflanzenarten) nach Europa importiert und Abfälle aus Europa exportiert. Oft werden internationale umweltkriminelle Tätigkeiten in Europa organisiert oder finanziert.
In der Schweiz gibt es eine Reihe von Strafbestimmungen, die der Durchsetzung des nationalen Umweltrechts dienen, beispielsweise im Gewässerschutz, in der Jagd und Fischerei, im Natur- und Landschaftsschutz und im Artenschutz. Die Strafbestimmungen bilden das letzte Glied der Vollzugskette des schweizerischen Umweltrechts. Sie kommen zum Zug, wenn die anderen Vollzugsmassnahmen versagt haben. Werden sie konsequent eingesetzt, können sie präventiv wirken und den Vollzug unterstützen. Eine ungenügende Verfolgung von Umweltstraftaten hingegen schwächt die Effizienz des schweizerischen Umweltrechts.
Nationale und internationale Koordination wichtig
Die effiziente Bekämpfung von Umweltdelikten bedingt Koordination und Austausch. In der Schweiz wurde dafür 2014 die Gruppe EnviCrimeCH geschaffen. Diese Gruppe diente vorab dem Erfahrungs- und Wissensaustausch und setzte sich aus den betroffenen Bundesbehörden sowie Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Polizeikorps, Staatsanwaltschaften und Umweltämter zusammen.
In Umsetzung einer Empfehlung von Interpol wird die bestehende Gruppe nun, gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 7. November 2018, zur «Koordinationsgruppe Umweltkriminalität» ausgebaut. Das neue ständige Koordinationsorgan dient weiterhin dem Erfahrungs- und Wissensaustausch und der Vernetzung der relevanten Akteure. Sie befasst sich zudem neu auch mit der Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und der Verbesserung der Strafverfolgung im Umweltbereich. Weiter soll sie im Rahmen der Vorgaben des Strafprozess- und Datenschutzrechts eine Plattform zur Koordination der Zusammenarbeit bei konkreten Fällen bieten.
Die Federführung der Gruppe haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gemeinsam inne.