Jedes Jahr erkranken schweizweit rund 25’000 Menschen neu an hellem Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Menschen, die aus beruflichen Gründen überdurchschnittlich oft starker UV-Strahlung ausgesetzt sind.
Die Sommerferien stehen vor der Tür, in einer Handvoll Kantone haben sie sogar bereits begonnen. An Tagen wie heute lädt das sommerliche Wetter zu einem ausgiebigen Sonnenbad in der Badi oder am See ein. Wer auf sich achtet, meidet das Sonnenbad in der Mittagszeit und hat stets die Sonnencreme im Gepäck. Aber wie können sich Personen schützen, die während der Sommermonate draussen arbeiten?
Diese Frage haben die Suva, die Krebsliga des Kantons Zürich, der Branchenverband Gebäudehülle Schweiz und die AEZ AG an einem gemeinsamen Medienanlass beantwortet. Auf dem Dach vom Circle im Flughafen Zürich wurde auf die Gefahren von UV-Strahlung bei Arbeitnehmenden insbesondere bei Lernenden aufmerksam gemacht und aufgezeigt, welche Schutzmassnahmen zu treffen sind, um die Zahl der Hautkrebserkrankungen nachhaltig zu reduzieren.
Kopfpartien sind besonders gefährdet
Wer im Freien arbeitet, kann mehr als doppelt so viel UV-Strahlung ausgesetzt sein, wie während der Freizeit und in den Ferien zusammen. Besonders gefährdet sind die sogenannten Sonnenterassen am Kopf, denn auf Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Hals und Nacken tritt heller Hautkrebs am häufigsten auf. Vor allem in den Sommermonaten Juni und Juli, wenn die UV-Strahlung besonders stark ist, reicht Sonnencreme allein nicht aus, um sich zu schützen und Hautkrebs vorzubeugen.
Oben-ohne-Mythos
Ein guter Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz fängt bei der Kleidung an. Dem weit verbreiteten Mythos, der besagt, dass man an Sommertagen weniger heiss hat, je weniger Kleidung man trägt, widerspricht der Experte: «Kleidung schützt beim Arbeiten nicht nur vor UV-Strahlung, sondern auch vor Hitze. Dies machen sich beispielsweise Menschen aus sonnenreichen Erdteilen zunutze, indem sie sämtliche Hautstellen bedeckende Kleidung tragen», erklärt Roland Krischek, Sicherheitsingenieur und Fachexperte UV-Schutz der Suva.
Optimal ist, wenn man den Arbeitsplatz draussen beschatten kann. Allerdings ist dies in vielen Fällen nicht mit gerechtfertigtem Aufwand umzusetzen. In diesen Fällen sollen für einen optimalen Schutz neben angepasster Kleidung auch Sonnencreme und eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz eingesetzt werden. Aber wer ist in der Pflicht, die Schutzmassnahmen umzusetzen?
Arbeitgeber muss seine Angestellten schützen
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Angestellten vor Unfällen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu schützen. Daher muss er dies auch im Falle des UV-Schutzes tun und seine Arbeitnehmenden entsprechend ausrüsten und sich dafür einsetzen, dass der Schutz auch angewendet wird. Aber wie in allen Sicherheitsthemen ist man gemeinsam stärker, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Darum ist es wichtig, dass Arbeitnehmende den Sinn hinter den Massnahmen erkennen. Indem sie auf die Gefahren sensibilisiert werden und sich als Folge daraus aus eigenem Interesse vor der UV-Strahlung schützen wollen.
In diesem Zusammenhang nehmen die Branchenverbände eine wichtige Rolle ein. Beispielsweise nimmt Gebäudehülle Schweiz als Branchenverband seine Verantwortung wahr und sensibilisiert seine Mitglieder insbesondere deren Lernende über diverse Kanäle für die Gefahren von UV-Strahlung und wie man sich vor ihr schützen kann. Auch die Krebsliga des Kantons Zürich widmet sich in ihrer Präventionsarbeit speziell Lernenden, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für den UV-Schutz zu schaffen. Mit ihrer Kampagne «Ja nicht rot werden» besucht sie Berufsschulen im Kanton Zürich und informiert vor Ort über Hautkrebsprävention und die Gefahren von Solarienbesuchen.
UV-Tour auf Baustellen
Vor Ort geht auch die Suva. Sie besucht in den Sommermonaten verschiedene Baustellen der Schweiz und macht mit einer UV-Kamera auf anschauliche Weise auf die Gefahren aufmerksam. Mit einem speziellen UV-Filter ist mit der Kamera zu erkennen, wo bereits Hautreaktionen entstanden sind und wie wirkungsvoll ein optimaler UV-Schutz sein kann. Diese Sensibilisierung ist bei Lernenden besonders wichtig, weil die Haut von Jugendlichen besonders empfindlich ist und die über längere Zeit anhaltende Belastung durch UV-Strahlung zu Hautkrebs führen kann. Darum ist es wichtig, gerade Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger schon zu Beginn ihrer Ausbildung auf die Gefahren von UV-Strahlung aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen:
- Informationsseite «Sonne, Hitze, UV-Strahlen und Ozon»
- Informationsseite «Ja nicht rot werden»
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