Aus aktuellem Anlass – unser Bericht vom 13. Februar 2017:
Neben Snowboarden und Alpin Ski bieten Winterdestinationen vermehrt Trendsportarten wie Fat Biken, Snowkiten oder Airboarding an. Geht man dabei ein Wagnis ein? Und was heisst das bei einem Unfall?
Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken.
Der tiefere Sinn der eingangs erwähnten Rechtsnormen liegt darin, dass eine Interessenabwägung vorgenommen werden soll zwischen dem Gesamtinteresse der Versicherten (der Prämienzahler) und dem schützenswerten Mass einer Betätigung (z.B. Sportart). Die Prämienzahler sollen vor unzumutbaren Belastungen geschützt werden.
Es wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden
Ein absolutes Wagnis liegt in zwei Konstellationen vor:
- wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die unabhängig von den konkreten Verhältnissen nicht auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden können oder
- wenn es am schützenswerten Charakter einer mit besonders grossen Gefahren verbundenen Handlung mangelt resp. eine entsprechende Handlung unsinnig oder verwerflich erscheint.
Bei einem relativen Wagnis ist eine Handlung an sich schützenswert und können die Gefahren durch die handelnde Person auf ein vernünftiges Mass reduziert werden.
Es ist zu prüfen, ob nach den persönlichen Fähigkeiten und der Art der Durchführung eine Gefahrenherabsetzung möglich gewesen wäre und diese unterlassen wurde.