Wer auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet oder sich für eine vereinfachte Erfassung entscheidet, arbeitet länger und ist häufiger von atypischen Arbeitszeiten betroffen. Sofern in einem Unternehmen jedoch Begleitmassnahmen existieren, ist der Gesundheitszustand dieser Personen im Vergleich zu Arbeitnehmenden mit systematischer Arbeitszeiterfassung nicht weniger gut und sie sind auch nicht häufiger gestresst. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der Universität Genf, die die Auswirkungen dieser Massnahmen evaluiert hat.
Das SECO hat die Universität Genf damit beauftragt, die Auswirkungen der Begleitmassnahmen auf die Dauer der effektiv geleisteten Arbeit, den arbeitsbedingten Stress, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu evaluieren. An der Erhebung teilgenommen haben 2013 Arbeitnehmende aus acht Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind (Versicherungen, Telekommunikation, Industrie und Detailhandel). Aus dem Bankensektor wollte kein Unternehmen an der Studie teilnehmen, obwohl gerade diese Branche sehr häufig von den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen Gebrauch macht.
Verzicht auf eine systematische Arbeitszeiterfassung − längere Arbeitszeiten
Gemäss der Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit für Arbeitnehmende, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichten, 45,6 Stunden pro Woche, für Arbeitnehmende, die sich für eine vereinfachte Erfassung entscheiden, 41,8 Stunden pro Woche und für Arbeitnehmende mit systematischer Arbeitszeiterfassung 39,6 Stunden pro Woche. Die Wahrscheinlichkeit einer sehr hohen wöchentlichen Arbeitszeit (mehr als 55 Stunden) ist ebenfalls höher bei den Personen mit einer Ausnahmeregelung: 11,7 Prozent bei Arbeitnehmenden mit Verzicht auf Arbeitszeiterfassung, 3,4 Prozent im Falle der vereinfachten Erfassung und nur 1,3 Prozent bei der Erfassung aller geleisteten Arbeitsstunden.
Arbeitnehmende, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichten, sind häufiger von atypischen Arbeitszeiten betroffen. Dies gilt im Rahmen der Abendarbeit, bei der 60 Prozent der Arbeitnehmenden auf die Arbeitszeiterfassung verzichten (ggü. 35,2 Prozent im Durchschnitt), für die Samstagsarbeit (Verzicht auf Erfassung bei 79,2 Prozent ggü. 59 Prozent im Durchschnitt) und die Sonntagsarbeit (Verzicht auf Erfassung bei 59,2 Prozent ggü. 38,9 Prozent im Durchschnitt).
Stress, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheit: indirekte und komplexe Auswirkungen
Der Studie zufolge besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitszeiterfassung und einem hohen Risiko, einer Stresssituation ausgesetzt zu sein. Demgegenüber sind das Fehlen von Begleitmassnahmen in einem Unternehmen und die Unzufriedenheit mit der Art der Arbeitszeiterfassung signifikant mit einem erhöhten Stressniveau verknüpft. Das gilt insbesondere für Personen, die den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) unterstellt sind, sich jedoch eine systematische Arbeitszeiterfassung wünschen. Wenn die Arbeitnehmenden die Art der Arbeitszeiterfassung selbst wählen können und wenn in einem Unternehmen wie gesetzlich gefordert Begleitmassnahmen existieren, scheint dies eine gewisse Schutzwirkung zu entfalten.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird insgesamt als gut eingestuft. Arbeitnehmende, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichten, scheinen damit jedoch eher Schwierigkeiten zu haben. Das gilt, wenn auch in geringerem Masse, ebenfalls für die Personen mit vereinfachter Zeiterfassung im Vergleich zu den Arbeitnehmenden, die ihre Arbeitszeit systematisch erfassen.
Keine definitiven Schlussfolgerungen – komplexe Zusammenhänge
Die Ergebnisse der Studie erlauben keine definitiven Schlussfolgerungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen der Art der Arbeitszeiterfassung und dem Gesundheitszustand der betroffenen Personen. Es wurden keine kurzfristigen Auswirkungen aufgezeigt. Die teilweise komplexen Zusammenhänge mit verschiedenen Variablen, die sich erwiesenermassen auf die Gesundheit auswirken, wie die wöchentliche Arbeitszeit, Stress oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, legen jedoch nahe, dass indirekte oder längerfristige Auswirkungen durchaus möglich sind.
Seit dem 1. Januar 2016 ermöglichen gewisse Bestimmungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Arbeitnehmenden, die bestimmte Anforderungen erfüllen, den vollständigen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (Art. 73a) oder eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Art. 73b). Die Eidgenössische Arbeitskommission kam Ende 2017 zum Schluss, dass im Rahmen einer Studie evaluiert werden müsse, wie diese Ausnahmeregelungen in den Unternehmen umgesetzt werden und wie sie sich insbesondere auf den Gesundheitszustand der betroffenen Arbeitnehmenden auswirken. Das SECO hat das Team von Professor J.-M. Bonvin der Universität Genf mit dieser Studie betraut, die seit dem Frühling 2018 gelaufen ist.