In sehr vielen Gebäuden in der Schweiz ist Asbest verbaut. Wird dieser bei einer Sanierung unkontrolliert freigesetzt, kann es zu Gesundheitsgefährdungen kommen. Die Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» will dies durch Information und letztlich durch ein verantwortliches Handeln aller Beteiligten verhindern.
In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Dies trifft auf drei Viertel der Immobilien in der Schweiz zu. Denn bis zum Verbot 1990 wurde Asbest vielseitig eingesetzt und ist noch heute in vielen Häusern verbaut, zum Teil auch verdeckt. Aufgrund des Alters dieser Gebäude stehen zunehmend Sanierungen an. Die Klimapolitik fördert zusätzlich energetische Gebäudesanierungen. Auch Reparaturarbeiten nach einem Unwetter oder geplante Erneuerungen älterer Einrichtungen können dazu führen, dass bisher sicher verbautes asbesthaltiges Material bearbeitet wird. Damit rücken Sanierungen zunehmend in den Fokus der Asbestprävention.
Asbestermittlung ist Pflicht
Vor Umbau- und Renovationsarbeiten in älteren Gebäuden ist deswegen eine Asbestermittlung Pflicht. Jedoch hat die Suva bei unangemeldeten Stichproben bei Bauarbeiten vor Ort festgestellt, dass diese Ermittlungen in vielen Fällen nicht erfolgt sind. Eine Ermittlung ist notwendig, um zu wissen, ob und wo Asbest vorhanden ist. Nur so können die notwendigen Schutzmassnahmen ergriffen werden. Bleibt Asbest unentdeckt kann es zu einer unkontrollierten Freisetzung von Asbestfasern und zu einer Gesundheitsgefährdung bei Handwerker:innen und Heimwerker:innen kommen. Durch eine Kontamination der Räumlichkeiten können auch Mieter:innen und Hauseigentümer:innen einem Asbestrisiko ausgesetzt werden. Noch heute sterben jedes Jahr in der Schweiz über 150 Menschen an den Folgen einer Asbestexposition. Wird Asbest nicht erkannt, führt dies zudem zu einer falschen Entsorgung des Bauschutts.
Schutz vor Asbest beginnt bei der Planung
Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest kann mit der richtigen Planung vermieden werden. Damit dies gelingt, sind alle an einem Umbau involvierten Akteure in der Verantwortung. Alle Beteiligten können mit ihrem Handeln und einer transparenten Kommunikation dazu beitragen, dass korrekt mit asbesthaltigen Materialien umgegangen wird.
Das Forum Asbest Schweiz FACH und seine Mitglieder sowie weitere Partnerorganisationen wie der Hauseigentümerverband HEV Schweiz oder das Bundesamt für Energie BFE wollen die verschiedenen Akteure mit der Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» für das Risiko einer Asbestexposition sensibilisieren und zum richtigen Handeln bewegen. Die wichtigsten Informationen zum Thema und woran bei einem Umbau zu denken ist, sind auf forum-asbest.ch zu finden. Die Seite listet zudem vom FACH empfohlene Kontaktadressen für die Asbestermittlung und -sanierung nach Standort auf (Bauschadstoffdiagnostiker:innen, Analytik-Labore, Asbestsanierungsunternehmen).
Initiative Gemeinsam gegen Asbest
Mit der Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» engagieren sich die Mitglieder des Forum Asbest Schweiz FACH zusammen mit weiteren Partnern für den richtigen Umgang mit Asbest. Zum FACH zählen das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, das Bundesamt für Rüstung armasuisse, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Suva, Vertretungen von Gemeinden und Kantonen, die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS, der Schweizerische Arbeitgeberverband und die UNIA. Zudem sind Partner der Initiative der Hauseigentümerverband HEV Schweiz, die Vereinigung Asbestberater Schweiz ASCA-VABS, das Bundesamt für Energie BFE, die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS und der Schweizerische Fachverband Gebäudeschadstoffe FAGES.