Autor: Redaktion

In freiwilliger Zusammenarbeit mit der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, informiert die Mammut Sports Group AG über ein mögliches Sicherheitsproblem bei den Mammut Lawinenairbags der Generation 3.0. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auslösemechanismus nicht funktioniert, was mit einer Unfallgefahr verbunden wäre. Die Kunden werden gebeten, den Auslösemechanismus zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

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Beim gesamtschweizerischen Sirenentest Anfang Februar sind bei der Auslösung des Wasseralarms Probleme aufgetreten. Inzwischen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS erste Abklärungen getroffen. Diese haben ergeben, dass die Ursache in einer technischen Störung im zentralen System zur Steuerung der Sirenen liegt.

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Maverick Buying bezeichnet die Beschaffung von Materialien oder Dienstleistungen im Betrieb, ohne die standardisierten Beschaffungswege zu berücksichtigen und ohne Einbezug des Einkaufs. Dies kann aus Unkenntnis der korrekten Beschaffungsprozesse geschehen, oder es wird bewusst beabsichtigt.

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Der Kompetenzbereich Wissenschaft und Technologie (W+T) der armasuisse entwirft in Zusammenarbeit mit einem internationalen Forscherteam ein neuartiges System, um den globalen Luftraum gegen Cyber-Angriffe auf das Satellitennavigationssystem GPS zu schützen.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar beschlossen, Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung anzupassen. Damit wird die Liste der Berufskrankheiten gemäss den neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit aktualisiert. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

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Die Bundesbeiträge für Lärm-Sanierungen der Strassen werden bis Ende 2022 verlängert. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2018 die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) genehmigt. Die angepasste Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

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Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, sind durch Gefahrzettel und Symbole (GHS-Piktogramme) auf den Verpackungen ausgewiesen und in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern detailliert beschrieben. Im Idealfall sind den Mitarbeitenden, die damit hantieren, diese direkten Gefahren und die entsprechenden Schutzmassnahmen bekannt.

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