Immer wieder bleiben Touristinnen und Touristen nach einem Unfall im Ausland auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen, wenn sie von einem Privatspital oder einem Privatarzt behandelt wurden. Sind die Verunfallten ungenügend versichert, können die finanziellen Konsequenzen verheerend sein. Die Suva empfiehlt deshalb, vor jeder Reise ins Ausland eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen.
Für viele stehen die lang ersehnten Sommerferien bevor. Nachdem die Corona-Fallzahlen zurückgehen und damit die Reiseeinschränkungen gelockert wurden, zieht es viele Menschen jetzt ins Ausland an die Sonne, ans Meer oder in die Berge. Doch aufgepasst, niemand wünscht es sich, doch passieren kann es jederzeit: ein Unfall im Ausland. Jährlich kommt es durchschnittlich zu rund 70’000 Unfällen im Ausland.
Verunfallen Feriengäste im Ausland, landen sie oft unwissentlich bei einem Privatarzt oder in einem Privatspital. Dort werden sie medizinisch gut versorgt, so wie sie dies von öffentlichen Spitälern der Schweiz gewohnt sind – allerdings teilweise zu wesentlich höheren Kosten als hierzulande. Wer in einer solchen Situation keine entsprechende Zusatzversicherung in Form einer Ferien- und Reiseversicherung hat, muss oft einen grossen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Für einige hat dies verheerende finanzielle Konsequenzen.
Höhere Behandlungskosten im Ausland
Zwar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, über den Arbeitgeber für die Grundversicherung obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Unfallversicherung übernimmt in EU- und EFTA-Ländern dieselben Leistungen, wie wenn man im entsprechenden Land sozialversichert wäre. Im übrigen Ausland zahlt sie höchstens den doppelten Betrag der Behandlungskosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Vor allem in Ländern mit ausserordentlich hohen Medizinalkosten wie die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan reicht dieser Betrag bei Weitem nicht aus.
Teure Privatkliniken und Privatärzte für Touristen
«Vor den Ferien mag zwar niemand daran denken, dass er verunfallen könnte», sagt Roger Stalder, Teamleiter Ausland bei der Suva. Trotzdem empfiehlt er, sich für diesen Fall zu wappnen und eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen. Denn wer ohne diese ausserhalb der Schweiz verunfallt, muss in ein öffentliches Spital bzw. zu einem Arzt, der zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnet. Doch das ist gar nicht immer so einfach, denn in Touristengebieten sind solche Ärzte und Spitäler teilweise rar.
Ausserdem: «Wer zum Beispiel nach einem erfrischenden Bad am Rande des Swimmingpools unglücklich ausgerutscht ist und starke Schmerzen hat, will verständlicherweise möglichst schnell medizinische Hilfe», sagt Roger Stalder. In einer solchen Situation würden die wenigsten abklären, ob der nächste Arzt ein Privatarzt sei oder nicht. Wichtiger sei für die meisten dann, dass der Arzt die eigene Sprache spreche.
Was die meisten zudem nicht wissen: Viele Hotels in klassischen Touristengebieten sprechen sich mit Privatkliniken und Privatärzten ab, dass sie ihre Gäste bei einem Unfall zu ihnen bringen. «Da kann es schnell passieren, dass ein ungenügend versicherter Verunfallter für Leistungen in der Höhe von mehreren 10 000 Franken selbst aufkommen muss.»
24-Stunden-Helpline für den Notfall
Ferien- und Reiseversicherungen übernehmen in der Regel alle Kosten für notfallmässige ärztliche Leistungen, Medikamente und Spitalaufenthalte, die durch die eigene Kranken- und Unfallversicherung nicht vergütet werden. Zudem decken sie weltweit Rettungsaktionen und Rücktransporte in die Schweiz. «Die Leistungen können je nach Anbieter stark variieren», so Roger Stalder. Er empfiehlt vor Reisen genau abzuklären, wie man versichert ist, und im Ausland stets die Notfallnummer seiner Unfallversicherung bereitzuhalten.
Die Versicherten der Suva erhalten im Ausland zudem Hilfe von der Europ Assistance. Dazu gehören eine 24-Stunden-Helpline mit der Telefonnummer +41 848 724 144, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, Betreuung und Kostenvorauszahlungen wie Arzt-, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine vertrauenswürdige Klinik oder der Rücktransport nach Hause.
Welche Behandlungskosten übernimmt die Suva im Ausland?
- Heilkosten in EU-/EFTA-Ländern: dieselben Leistungen, wie wenn man im entsprechenden Land sozialversichert wäre
- Heilkosten im übrigen Ausland: höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären
- Notfallmässige Rücktransporte in die Schweiz aus allen Ländern
Weitere Informationen:
Broschüre «Weltweit versichert: Suva-Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle im Ausland»
Assistance – Soforthilfe im Ausland
Themenseite «Versicherungsleistungen bei der Suva»