Erste-Hilfe-Kurse dürfen auch nach der Verschärfung der Covid-Massnahmen vom 13.1. noch besucht werden. Deshalb werden die Fristen für Wiederholungkurse rund um BLS-AED-Zertifikate auch nicht erneut verlängert.
Auch wenn Bildungsveranstaltungen in physischer Anwesenheit derzeit prinzipiell untersagt sind, verzichtet der Bundesrat mit den am 13.01.21 beschlossenen verschärften COVID-19-Massnahmen auf ein absolutes Präsenzverbot. Er hat aber bei den Erläuterungen zu Art. 6d der Verordnung COVID-19, welcher die Auslegung der Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht beschreibt, Anpassungen vorgenommen.
BLS-AED-Kurse und -Zertifikate haben Ausnahmeregelung
Neu sind die Ausnahmeregelungen auf Weiterbildungsangebote beschränkt, die
• zu einem staatlich geregelten Abschluss (bspw. in der Höheren Berufsbildung),
• einem anerkannten Branchenabschluss oder
• weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder «Lebensretterkurse» etc.) führen.
Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts bleibt, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Als Beispiele werden Pflege- oder Medizinalberufe genannt.
Beachten Sie zudem weiterhin die aktualisierten Massnahmen von Bund und Kantonen, wie auch die Informationen und Empfehlungen ERC/SRC sowie SVEB
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