Der Bundesrat hat heute den Postulatsbericht Herzog verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes momentan gering seien. Das Arbeitsgesetz sei im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel.
Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht antwortet auf das Postulat Herzog 15.3679 vom 18. Juni 2015 «Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts». Er erklärt die Bedeutung des Arbeitsgesetzes und zeigt die Probleme einer allfälligen Revision auf. Sein Fazit ist, dass eine Gesamtrevision des Arbeitsgesetzes von den Sozialpartnern befürwortet und mitgetragen werden muss. Da die Sozialpartner bisher jedoch keinen Konsens über die Stossrichtung einer allfälligen Revision gefunden haben, sind die Erfolgsaussichten einer Gesamtrevision zurzeit eher gering. Bei einer Totalrevision müsste zudem der heutige Standard des Arbeitnehmerschutzes beachtet werden und dafür gesorgt werden, dass dieser garantiert bleibt.
Im Hinblick auf neue Arbeitsformen ist das Arbeitsgesetz flexibel, weil bereits Änderungen einzelner Bestimmungen und punktuelle Anpassungen jederzeit und fortlaufend möglich sind. Daher ergeben sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft oder die Arbeitnehmenden. Zudem laufen aktuell im Parlament Arbeiten zu dringlichen Forderungen nach Anpassungen des Arbeitsgesetzes (insbesondere die Parlamentarische Initiative 16.414 Graber Konrad «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle»).
Mit dem Postulat Herzog wurde der Bundesrat 2015 beauftragt, einen Bericht zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitgeber vorzulegen. Das Postulat forderte damit eine Totalrevision des Arbeitsgesetzes, um die Wettbewerbsfähigkeit dienstleistungsorientierter Unternehmen zu stärken. Dies hätte durch eine gesamte Vereinfachung und Modernisierung des Gesetzes erreicht werden sollen.