Neue Vorschriften im Strassenverkehr: Wer mit seiner Auspuffanlage vermeidbaren Lärm verursacht, wird seit Anfang Jahr kräftig zur Kasse gebeten. Wer dagegen das Steuer beim Fahren gerne loslässt, darf sich freuen. Ab März dürfen Fahrerinnen und Fahrer eines Autos mit zugelassenem Autobahnpiloten das Lenkrad auf der Autobahn loslassen.
Mit dem Jahreswechsel sind auf den Schweizer Strassen diverse Neuerungen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar gelten neue Lärm-Vorschriften im Strassenverkehr. Neu ist es explizit verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Das Vergehen kann vom Gericht mit bis zu 10’000 Franken Busse bestraft werden. Zudem werden lärmbezogene Ordnungsbussen (zum Beispiel unnötiges Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.
Gleich wie in der EU müssen Motorräder in der Schweiz seit dem 1. Januar bei der Erstzulassung die neuesten Abgasvorschriften erfüllen, die sogenannte Norm Euro 5+. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.
Automatisiertes Fahren macht einen grossen Schritt vorwärts
Ab dem 1. März wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich. Wer ein Auto fährt, das über einen genehmigten und aktivierten Autobahnpiloten verfügt, darf auf der Autobahn das Lenkrad loslassen und muss den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Man muss allerdings bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu bedienen, wenn es das System verlangt. Allerdings gibt es erst wenige Fahrzeugtypen, die über das geforderte Automatisierungssystem verfügen und bisher hat noch kein Hersteller die Genehmigung für die Schweiz beantragt (Stand Mitte Dezember 2024).
Ebenfalls ab 1. März dürfen führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Dabei müssen sie jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Auch automatisiertes Parken ohne Anwesenheit eines Lenkers ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.
Die Entwicklung der Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme beeinflusst auch die theoretischen und praktischen Führerprüfungen für PW und Motorräder. Ab 1. Juli werden die Kenntnisse in diesen Bereichen geprüft.
Auch per 1. Juli wird neu die Kategorie des schweren Elektro-Motorfahrrad (Gesamtgewicht bis 450 Kg) geschaffen. Damit wird der wachsenden Bedeutung der Lastenvelos Rechnung getragen. Diese wird auch bei der Signalisation der Parkfelder zum Tragen kommen.
Strassenverkehr im Ausland
Auch im Ausland treten 2025 verschiedene Neuerungen in Kraft, die den Strassenverkehr oder die Einreise betreffen. Der TCS bietet auf seiner Website einen umfassenden Überblick: https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news-aktuelles/news-2025.php