Die IV unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Bundesrat und Parlament haben die Instrumente dazu seit 2008 mehrfach ausgebaut, um das Prinzip der Eingliederung vor Rente zu stärken. Ende 2024 hat der Bundesrat in Erfüllung zweier Postulate einen Bericht verabschiedet, der aufzeigt, wie sich die berufliche Eingliederung entwickelt hat und was zu deren Erfolg beiträgt.
Mit den letzten drei IV-Revisionen wurde der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» gestärkt, indem die Palette beruflicher Eingliederungsmassnahmen ausgebaut wurde. Sie helfen, die Erwerbsfähigkeit von versicherten Personen wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Eine Rente der IV wird erst geprüft, wenn eine berufliche Eingliederung nicht oder nicht weitergehend möglich ist. Der verabschiedete Bericht zeigt denn auch, dass der Anteil der beruflichen Eingliederungsmassnahmen zwischen 2008 und 2021 deutlich gestiegen ist: 2008 lag er bei 17 Prozent der Neuanmeldungen, 2021 bei 26 Prozent. Der Anteil der Renten sank im selben Zeitraum von 26 auf 17 Prozent.
Weil aber die Zahl der Neuanmeldungen in dieser Zeit kontinuierlich stieg, nahmen die Zusprachen sowohl von Eingliederungsmassnahmen als auch von Renten in absoluten Zahlen zu. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich zudem der Anteil an Personen mit psychischen Erkrankungen, denen berufliche Eingliederungsmassnahmen zugesprochen wurden.
Was den Eingliederungserfolg beeinflusst
Im Bericht wurde die Einkommenssituation aller Personen untersucht, die sich zwischen 2008 und 2017 für Leistungen bei der IV angemeldet haben. Der Anteil der Personen, die vier Jahre nach ihrer IV-Anmeldung ein monatliches Erwerbseinkommen von über 3000 Franken aufweisen, hat im Beobachtungszeitraum von 31 Prozent auf 38 Prozent zugenommen. Bei den Personen, die eine Frühinterventionsmassnahme der IV besuchten, stieg der Anteil der Personen mit einem Erwerbseinkommen vier Jahre nach einer Anmeldung von 67 Prozent auf 71 Prozent. Die Frühinterventionsmassnahmen können relativ rasch und unkompliziert zugesprochen werden, damit Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung gar nicht erst aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder Verschlechterungen von gesundheitlichen und beruflichen Situationen vermieden werden können.
Der Bericht weist verschiedene Erfolgsfaktoren aus, die die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Eingliederung erhöhen. Einige davon kann die IV beeinflussen: Eine rasche Zusprache von beruflichen Eingliederungsmassnahmen, individuelle Massnahmen, die an den Bedingungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet werden, sowie eine enge, koordinierte Begleitung der versicherten Personen erhöhen die Chancen einer beruflichen Eingliederung. Der Bericht identifiziert weitere Faktoren, die für den Erfolg ebenfalls eine Rolle spielen, die aber die IV nicht beeinflussen kann. Dazu gehören eine tiefe Arbeitslosenquote in der Region, eine höhere Ausbildung der versicherten Person sowie das Vorhandensein eines Erwerbseinkommens zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV.
Die Erfolgsfaktoren einer beruflichen Eingliederung, die von der IV beeinflusst werden können, wurden bereits in der letzten Revision der IV im Jahr 2022 berücksichtigt. Die Wirkung dieser Optimierungen wird bis 2028 wissenschaftlich evaluiert.
Weitere Optimierungsmassnahmen in der beruflichen Eingliederung
In einem der beiden Postulate, auf die der Bericht antwortet, werden drei weitere Optimierungsmassnahmen vorgeschlagen: Der erste Vorschlag umfasst die Einführung einer Nomenklatur, mit der die psychischen Krankheiten, die zu einer Rente berechtigen, einheitlich bezeichnet werden. Gegen diesen Vorschlag spricht, dass eine berufliche Eingliederungsmassnahme immer aufgrund der individuellen gesundheitlichen Einschränkungen sowie der Fähigkeiten und Ressourcen der versicherten Person festgelegt werden muss.
Der zweite Vorschlag fordert den systematischen Einsatz des sogenannten Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein erweitertes Arztzeugnis, das auch Angaben zu den Anforderungen der Arbeitstätigkeit enthält. Der Bericht kommt zum Schluss, dass ein solches nicht in jedem Fall sinnvoll ist und es bereits regionale Initiativen zu seiner Verbreitung gibt. Der dritte Vorschlag, ein Kostendach für die berufliche Eingliederung basierend auf der Anzahl Anmeldungen bei der IV, wird aus mehreren Gründen abgelehnt. Unter anderem könnte die IV die individuellen, mehrjährigen Eingliederungsprozesse nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf der versicherten Personen entsprechend anpassen, planen und steuern.
Der Bericht wurde in Erfüllung zweier Postulate erarbeitet (Po. Feri 19.4407 «Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem lange dauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung?» und Po. Gapany 22.3237 «Invalidenversicherung. Die Wiedereingliederung fördern»). Beide Postulate fordern neben einer Analyse der bisherigen Eingliederungstätigkeit der IV auch die Prüfung von neuen Massnahmen, um die Eingliederungschancen von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verbessern.
Die Kenntnisse der Faktoren, die die Erfolgschancen einer beruflichen Eingliederung erhöhen, sowie die ersten Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Evaluation der letzten IV-Revision von 2022 werden in die Überlegungen für eine nächste IV-Reform einfliessen.