Die Suva soll die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) finanziell unterstützen können. Der Bundesrat hat die Aufnahme eines neuen Artikels in das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in die Vernehmlassung geschickt, um die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Suva diese Entschädigungen leisten kann.
Die Stiftung EFA wurde gegründet, um Personen mit asbestbedingten Erkrankungen finanziell zu entschädigen. In den letzten Jahren erwies sich die Finanzierung dieser Stiftung jedoch zunehmend als schwierig. Damit sie langfristig gesichert werden kann, soll eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit die Suva diese Zahlungen leisten kann.
Entschädigung über die Suva
Gemäss dem neuen Artikel 67b UVG erfolgt eine allfällige Finanzierung durch die Suva ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
Der Suva-Rat hat die ausschliessliche Entscheidungskompetenz darüber, ob und in welchem Umfang die Stiftung EFA finanziell unterstützt werden soll.