Der Zugang zu explosionsfähigen Stoffen, die zur Herstellung von selbstgebauten Bomben für Terroranschläge oder Bankomatüberfälle verwendet werden können, wird eingeschränkt.
Das Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe wurde im September 2020 vom Parlament verabschiedet und regelt den Zugang von Privatpersonen zu Vorläuferstoffen für Explosivstoffe. Diese Stoffe, die in alltäglichen Produkten zu finden sind, können zur Herstellung von Sprengstoff im Eigenbau verwendet werden, um einen Terroranschlag oder einen Überfall auf einen Bankautomaten vorzubereiten. Sie sind seit 2014 in der Europäischen Union reglementiert.
Explosionsfähige Stoffe
Das Gesetz betrifft etwa 100 Produkte, die diese Stoffe enthalten und die hauptsächlich in Fachgeschäften wie Apotheken oder Drogerien verkauft werden. Bei niedrigen Konzentrationen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Bei höheren Konzentrationen ist für den Kauf eine Bewilligung von fedpol erforderlich. Die Verordnung legt unter anderem fest, welche acht Stoffe von den Beschränkungen betroffen sind, wie hoch die Grenzwerte für den Zugang sind und welche Rolle Fachgeschäfte spielen.
Positive Aufnahme der Verordnung
Die Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe ist in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt und positiv aufgenommen worden. Aufgrund der Stellungnahmen hat der Bundesrat punktuelle Anpassungen vorgenommen. So dürfen Fachgeschäfte in Zukunft bestimmte hochkonzentrierte Substanzen ausnahmsweise frei verkaufen, allerdings nur in kleinen Mengen.
Mehr Sicherheit für die Schweiz
Das Inkrafttreten des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe per 1. Januar 2023 bedeutet für die Schweiz einen Gewinn an Sicherheit und entspricht den Zielen der Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität.