Der Bundesrat hat die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. Mit dieser Vorlage erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.
Der Bund soll zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Bebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Beben zu erwarten ist.
Nur rund 15 Prozent der Gebäude sind gegen Erdbebenschäden versichert
Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt werden. Heute sind rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erbebenschäden versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag muss nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Bebens entstanden sind.
In der Vernehmlassung wurde die finanzielle Beteiligung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern an Gebäudeschäden, die durch ein Beben verursacht wurden, mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritisiert wurde eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Bebens. Der Bundesrat hat bereits bei Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse im August entschieden, auf diese Kompetenz zu verzichten und damit auf die Kritik in der Vernehmlassung einzugehen.