Der neue Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch zeigt auf, welche Naturgefahren am Standort relevant sind und liefert passende Empfehlungen für einen zuverlässigen Schutz. Die Informationsplattform dient in Ergänzung zu neuen Normen und Wegleitungen als Planungshilfe für den Gebäudeschutz vor Naturgefahren.
Für Betroffene bedeuten Naturereignisse wie ein gefluteter Keller viel Umtrieb und Ärger – Liebgewonnenes wie beispielsweise Erinnerungsstücke lassen sich oft nicht ersetzen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema Naturgefahren lohnt sich. Gegen welche Naturgefahren und in welchem Ausmass müssen Gebäude geschützt werden? An jedem Standort in der Schweiz relevant sind Hagel, Sturm, Regen, Schnee, Erdbeben und Radon – mit regionalen Unterschieden. Um für den Gebäudeschutz geeignete Vorkehrungen zu treffen, muss zudem abgeklärt werden, ob am Standort auch Hochwasser, Oberflächenabfluss, Rutschungen, Steinschlag, Murgänge oder sogar Lawinen auftreten können.
Standortgenaue Gefahrenübersicht per Adresseingabe
Mit dem neuen Naturgefahren-Check www.schutz-vor-naturgefahren.ch können Gebäudeeigentümer schnell und einfach per Adresseingabe prüfen, welchen Naturgefahren sie ausgesetzt sind. Die Informationsplattform greift über offizielle Schnittstellen auf die kantonalen Gefahrenkarten und viele weitere Gefährdungskarten zu. Sie liefert binnen Sekunden eine Übersicht zu allen Naturgefahren, die für den jeweiligen Standort relevant sind.
Zusätzlich zu den Gefahrenstufen werden auch Kartenansichten mit Legenden, Kontaktdaten zu kantonalen Fachstellen sowie direkte Links in die kantonalen Geoportale angeboten. Mittels Suche nach Koordinaten und Grundstücken können auch Standorte ohne Adresse gefunden werden. Dies ist insbesondere für die Planungsphase eines Neubaus von Bedeutung. Der Naturgefahren-Check läuft ohne jegliche serverseitige Speicherung der standortbezogenen Daten – ein Plus für den Datenschutz. Dennoch bietet die Plattform viele Möglichkeiten, um sich spezifische Inhalte einfach per E-Mail oder WhatsApp schicken zu lassen. Diese können auch an externe Partner, beispielsweise den Architekten, weitergeleitet werden.
Empfehlungen zum Gebäudeschutz je nach Naturgefahren-Situation
Steht eine Renovation an oder soll ein bestehendes Gebäude geschützt werden? Der Naturgefahren-Check zeigt dazu passende Empfehlungen auf. Die Eingrenzung der Empfehlungen erfolgt über zwei bis drei Einstiegsfragen. Nebst der Gefährdung am Standort werden auch die grundlegenden Handlungsoptionen berücksichtigt. In der Bauphase ist der Handlungsspielraum kleiner als während der Planung. Gegebenenfalls können dann noch hagelgeprüfte Produkte ausgewählt, ein automatisches Hochwasserschutz-Klappschott eingebaut oder eine Hagel- und Windwarnung für die Lamellenstoren installiert werden.
Idealerweise werden sämtliche Gefahren bereits früh in die Planung eines Neubaus berücksichtigt. So bieten sich besonders viele und effiziente Möglichkeiten zum Schutz vor Naturgefahren. Beispielsweise lässt sich die Höhenlage von Öffnungen oder des Erdgeschosses ohne grossen Aufwand so wählen, dass ein permanenter und damit zuverlässiger Hochwasserschutz möglich ist. Ferner erläutert www.schutz-vor-naturgefahren.ch die Schutzzielanforderungen an neue Gebäude und verweist auf die wichtigsten Baunormen.
Ebenfalls im Naturgefahren-Check verlinkte kantonsspezifische Informationen verweisen auf die minimal zu berücksichtigenden gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben. Für diverse Kantone sind hierzu spezifische Informationen für Bauherren und Gebäudeeigentümer direkt abrufbar. Im Laufe der nächsten Monate wird die Plattform mit weiteren kantonsspezifischen Informationen angereichert.
Schutzzielvorgaben gemäss SIA 261 und SIA 261/1
Die beiden 2020 überarbeiteten Normen SIA 261 und SIA 261/1 sind zentral für den Gebäudeschutz vor Naturgefahren. Sie definieren, bis zu welchem Ereignis ein Schutz von Personen und Sachwerten erforderlich ist. Die in diesen Normen genannten Schutzziele beziehen sich auf die kantonalen Gefahren- und Intensitätskarten und werden nach Gebäudenutzung und –funktion abgestuft.
Für diese pragmatische Risikoabstufung dienen die sogenannten «Bauwerksklassen» (BWK I bis BWK III) gemäss SIA 261. Normale Wohn- und Gewerbegebäude mit maximal 50 Personen (BWK I) sind demnach bis zum 300-jährlichen Hochwasser zu schützen. Ein solches Ereignis tritt über eine Lebensdauer von 50 Jahren betrachtet immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit von 15 Prozent ein.
Bei höherer Personenbelegung und für Bauwerke wichtiger Funktion wie Schulen (BWK II) oder Akutspitäler (BWK III) gelten höhere Anforderungen. Beispielsweise sind auch Extremhochwasser, das heisst als Restgefährdung gekennzeichnete Überflutungsbereiche und Höhenzuschläge zu berücksichtigen. So wird die massgebende Wasserhöhe bestimmt, bis zu der sämtliche Öffnungen geschützt werden müssen. Wie der Hochwasserschutz gemäss SIA 261/1 konkret umgesetzt werden kann, erläutern die neue SIA 4002 «Hochwasser – Wegleitung zur Norm SIA 261/1» und die Informationsplattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch.
Möglichkeiten zum Dialog
Bleiben Angaben offen, können die Nutzer direkt auf der Informationsplattform Fragen stellen. Diese werden von einem erfahrenen Team aus Naturgefahrenspezialisten beantwortet. So wächst die interaktive Seite «Fragen und Antworten» laufend und ergänzt das Gesamtangebot. Wiederkehrende Fragen und wichtige Themen werden neu in einem Blog aufgegriffen. Im aktuellsten Bericht erfahren Leser wie Winterstürme entstehen, was diese anrichten und wie ein wirkungsvoller Gebäudeschutz aussehen kann. Ein Besuch auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch lohnt sich bestimmt.
Schutz vor Naturgefahren
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Eigentümer, Bauherren und Fachleute eine Übersicht zum naturgefahrensicheren Bauen. Die Informationsplattform wurde von den Kantonalen Gebäudeversicherungen ins Leben gerufen und wird heute von einer für die Schweiz einmaligen Allianz wichtiger Akteure im Bereich Gebäudeschutz getragen: der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG, dem Hauseigentümerverband Schweiz HEV, dem Schweizerischen Gemeindeverband SGV, dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken VSKB, dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV sowie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA.
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