Im Auftrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) 6793 illegale Arzneimittelimporte sichergestellt. Dies sind mehr als ein Viertel weniger als im Vorjahr und etwa gleichviele Sendungen wie im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Immer noch am häufigsten wurden Erektionsförderer illegal importiert, gefolgt von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Hormonen (inkl. Melatonin) sowie Schnupfen- und Abführmitteln.
Illegale Arzneimittel enthalten häufig keine oder falsch deklarierte Wirkstoffe und möglicherweise schädliche Zusatzstoffe. Wer solche Produkte aus fragwürdigen Quellen bezieht, gefährdet seine Gesundheit und unterstützt kriminelle Anbieter. Die sichere Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel erfordert eine persönliche Fachberatung: Swissmedic warnt insbesondere vor Anbietern, die verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept liefern.
Bei über 90 Prozent (6263 von 6793) beschlagnahmten illegalen Sendungen konnte das 2019 definitiv eingeführte vereinfachte Verfahren angewendet und die betreffenden Medikamente vernichtet werden.
Weiter führte Swissmedic 214 kostenpflichtige ordentliche Verwaltungsmassnahme-Verfahren. Darunter waren 78 Fälle wegen wiederholter Bestellungen, die Personen nach einem vereinfachten Verfahren tätigten. Die Abteilung Strafrecht der Swissmedic bearbeitete 34 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegalen Arzneimittelimporten und überwies weitere 75 Fälle, die betäubungsmittelhaltige und andere Produkte («Mischsendungen») betrafen, an die zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) selber führte 22 Strafverfahren und erstattete den zuständigen kantonalen Behörden 185 Mal Anzeige wegen illegaler Importe betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel.
Arzneimittel aus dubiosen Quellen: Hände weg!
Wer Medikamente über unkontrollierte Internetangebote oder Social-Media-Kanäle bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein. Solche Präparate werden fast immer ohne Schachtel und Arzneimittelinformation (Packungsbeilage) geliefert, können falsch dosiert sein oder nicht deklarierte gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten und sind die vermeintliche Kostenersparnis nicht wert. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten sollten immer medizinische Fachpersonen beurteilen, ob und wie lange die Einnahme angezeigt ist.