Interne Untersuchungen werden oft eingeleitet, wenn Verdacht auf Fehlverhalten, unethisches Verhalten oder kriminelle Handlungen von Mitarbeitenden besteht. Der Artikel untersucht die Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden während solcher Verfahren und geht insbesondere auf die Frage ein, welche Verfahrensrechte ihnen zustehen.
Die Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind zahlreich, so denken wir beispielsweise an die Raiffeisen- oder Postauto-Affäre, Missstände und Todesfälle im Zusammenhang mit der Herzklinik am Universitätsspital Zürich oder im Zusammenhang mit Belästigungsvorwürfen gegenüber dem Chefredaktor des Magazins des Zürcher Tages-Anzeigers. Bei solch prominenten Fälle werden ganze Anwaltsteams intern damit beauftragt, die vermuteten Missstände zu untersuchen.
Doch was sollte bei der Einleitung einer internen Untersuchung beachtet werden?
Abwägen der Verdachtsmomente vs. Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Beim Abwägen von Verdachtsmomenten gegenüber dem Eingriff in Persönlichkeitsrechte gilt es, eine Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem berechtigten Interesse an Aufklärung oder Prävention von potenziellen Straftaten zu finden.
Jede Massnahme muss verhältnismässig sein. Das bedeutet, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nur so weit gehen darf, wie es zur Aufklärung eines Verdachts notwendig ist. Geringfügige Verdachtsmomente rechtfertigen keinen intensiven Eingriff in die Privatsphäre. Dabei steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht auf Datenschutz, Ehre und die persönliche Integrität im Vordergrund. Eingriffe in diese Rechte sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, wenn es beispielsweise um schwerwiegende Straftaten geht.
Für den Fall, dass man zum Schluss kommt, dass der Verdachtsmoment genügend schwer wiegt, um eine interne Untersuchung zu rechtfertigen, gelten folgende Rechte und Pflichten:
Mitwirkungs- und Teilnahmepflicht: Mitarbeitende sind grundsätzlich verpflichtet, an internen Untersuchungen mitzuwirken, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Vorwürfe vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht. Verweigert ein Mitarbeitender die Teilnahme, kann dies sanktioniert werden (z.B. durch Abmahnung mit Androhung der Kündigung).
Rechtliches Gehör: Mitarbeitende haben das Recht, während einer Untersuchung angehört zu werden und über die Vorwürfe informiert zu werden. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zu verteidigen und entlastende Beweise vorzulegen. Eine verdeckte Befragung ist unzulässig.
Begleitung durch Vertrauensperson: Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch darauf, dass Mitarbeitende sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen dürfen. Allerdings kann dies in bestimmten Fällen vorteilhaft sein.
Aussageverweigerungsrecht: Anders als im Strafrecht besteht im Arbeitsrecht kein generelles Recht zur Aussageverweigerung, auch nicht bei Selbstbelastung.
Anrechnung als Arbeitszeit: Die Zeit, die für eine Befragung im Rahmen einer internen Untersuchung aufgewendet wird, gilt als Arbeitszeit und muss vergütet werden.
Kostenübernahme: Grundsätzlich tragen die Parteien ihre eigenen Kosten im Rahmen einer internen Untersuchung selbst. Je nach Ergebnis der internen Untersuchung können im Einzelfall die Kosten für die interne Untersuchung im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegen den fehlbaren Mitarbeitenden geltend gemacht werden.
Datenschutz und Auskunftsrechte: Mitarbeitende haben ein Recht auf Einsicht in die Untersuchungsergebnisse, soweit diese ihre Person betreffen. Allerdings können in bestimmten Fällen Anonymisierungen zum Schutz anderer Personen vorgenommen werden.
Fazit: Interne Untersuchungen finden in komplexem Rahmen statt
Zusammenfassend zeigt der Artikel, dass interne Untersuchungen in einem komplexen rechtlichen Rahmen stattfinden, wobei sowohl die Rechte der betroffenen Mitarbeitenden als auch die Pflichten der Arbeitgeberin sorgfältig abzuwägen sind.
Empfohlen wird deshalb der Beizug einer Fachperson, welche sich in verschiedensten Bereichen auskennen und den Sachverhalt untersuchen und abklären können, um regelwidriges Verhalten aufzudecken und (weiteren) Schaden zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung ChatGPT 4o erstellt.
Quelle: Roger Rudolph, Interne Untersuchungen, in: Jusletter 2. September 2024.
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