Der Bundesrat will noch gezielter als bisher gegen Lärm vorgehen. Er hat deshalb am 28. Juni 2017 einen «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» verabschiedet. Im Vordergrund stehen die vermehrte Bekämpfung des Lärms an der Quelle und die Förderung von Ruhe und Erholung in der Siedlungsentwicklung. Der Plan geht zurück auf ein Postulat von Nationalrat Guillaume Barazzone.
Lärm schadet der Gesundheit und verursacht volkswirtschaftliche Kosten. Er verursacht Schlaf- und Konzentrationsstörungen, erhöht aber auch das Risiko für Herzkreislaufkrankheiten. Die grösste Lärmquelle in der Schweiz ist der Strassenverkehr. Zudem beeinträchtigt auch der Lärm von Eisenbahnen, des Flugverkehrs, von Alltagssituationen und Freizeitaktivitäten das Wohlbefinden der Bevölkerung. In der Schweiz belaufen sich die externen Lärmkosten des Strassen-, Schienen- und Flugverkehrs auf rund 1,9 Milliarden Franken pro Jahr. Gemäss einer Analyse des Bundes weist das bisherige Vorgehen der Lärmbekämpfung teilweise zwar eine gute Wirkung auf, setzt aber zu wenig an der Quelle selbst an.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 28. Juni 2017 den Bericht «Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» verabschiedet. Er erfüllt damit das gleichnamige Postulat von Nationalrat Guillaume Barazzone (CVP/GE, 15.3840). Nationalrat Barazzone hat den Bundesrat dazu aufgefordert, einen Massnahmenplan zur Verringerung der Entstehung und Ausbreitung von übermässigem Lärm vorzulegen. Laut Prognosen wird sich die Lärmproblematik durch das andauernde Bevölkerungs- und Mobilitätswachstum im knappen Siedlungsraum künftig weiter verschärfen.
Reduktion der Lärmemissionen an der Quelle
Mit drei strategischen Schwerpunkten will der Bundesrat die Bevölkerung in Zukunft wirksamer vor schädlichem oder lästigem Lärm schützen. Das Hauptmerkmal des Massnahmenplans liegt auf der vermehrten Bekämpfung von Lärm an der Quelle. Beim Strassenlärm will der Bund beispielsweise die Weiterentwicklung von lärmarmen Strassenbelägen initiieren und unterstützen. Zudem soll die Förderung von leisen Fahrzeugen geprüft werden. Beim Eisenbahnverkehr setzt der Bund weiterhin auf die Entwicklung von lärmarmer Infrastruktur und die Förderung von leiseren Güterwagen, beim Flugverkehr im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf die Senkung der Lärmemissionen von Flugzeugen.
Der zweite Schwerpunkt des Massnahmenplans gilt der Förderung von Ruhe- und Erholungsräumen in der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat schlägt raumplanerische Instrumente und Rahmenbedingungen vor, um bei der Gestaltung von urbanen Lebensräumen künftig auch akustische Kriterien miteinzubeziehen. Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezielte Information vor, um das Verständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken.
Der Bundesrat hat die zuständigen Bundesstellen beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen weiter zu konkretisieren.