Einsatzorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Sanitätseinheiten, Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind auch in Krisenlagen auf den Austausch grösserer Datenmengen angewiesen. Der Bundesrat will daher ein neues, nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) einführen.
Damit Polizei, Feuerwehr, Sanität, die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes auch in Krisenlagen über gesicherte Kanäle mobil kommunizieren, Bilder und Videos übermitteln und auf Datenbanken zugreifen können, hat der Bundesrat Ende 2023 entschieden, Abklärungen für ein neues zukunftsgerichtetes, mobiles, breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem (MSK) vorzunehmen.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht ein MSK vor, welches auf den Strukturen kommerzieller Mobilfunkanbieter aufbaut, diese durch krisenresistente Elemente wie eine unabhängige Notstromversorgung erweitert und so eine lückenlose Datenkommunikation ermöglicht.
Das MSK soll das vom Parlament im September 2019 beschlossene nationale sichere Datenverbundnetz (SDVN+) sowie bereits gegen Stromausfall gehärtete Sendeanlagen nutzen und ab 2030 das Sicherheitsfunksystem Polycom sukzessive ersetzen. Dadurch kann das MSK die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Einsatzkräften insbesondere der Kantone sowie den Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen in allen Lagen unterstützen. Diese Initiative stellt einen wesentlichen Schritt in der nationalen Sicherheitsstrategie der Schweiz dar und unterstreicht das Engagement des Bundes, die Resilienz und Reaktionsfähigkeit der Schweiz in Notfällen zu stärken.
Sicherheitskommunikationssystem: Aufteilung der Finanzierung zwischen involvierten Stellen
Für die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb des MSK werden für den Zeitraum 2026-2046 Gesamtkosten von rund 2,9 Milliarden Franken veranschlagt. Die Kosten werden von den Stellen getragen, die das MSK verwenden werden. Der Bund soll gemäss Vernehmlassungsvorlage nach Abzug der Investitionen und wiederkehrenden Kosten des Fürstentum Liechtenstein und Dritter (u.a. Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen) 30% der Gesamtkosten übernehmen. Dies entspricht rund 880 Millionen Franken. Die Kantone tragen 70% der Kosten (rund 2055 Millionen Franken). Die Beteiligung durch das Fürstentum Liechtenstein wird auf 9,4 Millionen und durch Dritte auf 58,5 Millionen veranschlagt.
Es ist vorgesehen, dem Parlament zusammen mit der Botschaft zum MSK einen Verpflichtungskredit von rund 330 Millionen Franken für die Entwicklung und Beschaffung sowie einen Beitrag von rund 550 Millionen Franken bis ins Jahr 2046 für die Betriebskosten zu beantragen. Zudem sind Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) notwendig, um die Verantwortlichkeiten und Finanzierung von MSK rechtlich zu verankern.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Oktober 2024.