Der Bundesrat will Künstliche Intelligenz (KI) nutzbar machen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimieren. Zu diesem Zweck hat er beim UVEK eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese soll bis Ende 2024 vorliegen.
Der Bundesrat hat sich mit den Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen von KI befasst. Er hat das UVEK beauftragt, bis Ende 2024 mögliche Ansätze zur Regulierung von KI aufzuzeigen und dabei alle Bundesstellen miteinzubeziehen, die bei den betroffenen Rechtsbereichen federführend sind.
Die Analyse wird auf bestehendem Schweizer Recht aufbauen und mögliche Regulierungsansätze für die Schweiz aufzeigen, die mit der KI-Verordnung der EU («AI Act») und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sind. Beide internationalen Regelwerke sind für die Schweiz relevant. Sie werden voraussichtlich bis im Frühjahr 2024 vorliegen und verbindliche horizontale Regelungen zu KI beinhalten. Geprüft wird der Regulierungsbedarf mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte. Berücksichtigt werden auch die technischen Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der unterschiedlichen Regulierungsansätze.
Künstliche Intelligenz: sorgfältige Abklärungen nötig
Die Analyse beinhaltet sorgfältige rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg. Die Arbeiten werden im Rahmen der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik erfolgen. Die Federführung haben das Bundesamt für Kommunikation und die Abteilung Europa des EDA inne. Weitere Gremien werden mitwirken, z.B. die Plateforme Tripartite und deren Verwaltungsausschuss, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und dessen Knotenpunkt Recht sowie die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung.
Mit der Analyse will der Bundesrat die Basis schaffen, damit er 2025 einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen und die Zuständigkeiten regeln kann.