Kinderspielplätze – wie auch sonstige Freizeitsportanlagen – bilden heute feste Bestandteile der Infrastruktur in Gemeinden, öffentlichen Anlagen, im Tourismus oder auch bei Wohnüberbauungen. Sie sind bedeutend für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, bergen aber bei falschen Konstruktionen oder Mängeln an den Geräten auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Doch wer ist für die Geräte verantwortlich und den Unterhalt zuständig?
Autor: Stefan Meile
Für viele Kinder ist ein Spielplatz der einzige sichere Raum, wo sie ihren Bewegungsdrang ausleben, das Sozialverhalten pflegen und Erfahrungen sammeln können. Es ist von grosser Bedeutung, die Kinder vor Gefahren zu schützen, die sie nicht als solche erkennen, das heisst, es dürfen keine versteckten Gefahren oder Fallen vorhanden sein.
Die Erfahrung mit begrenzten, vom Kind erkennbaren Risiken mit allenfalls geringen Unfallfolgen gehört zu einem hohen Spielwert eines Spielplatzes. Ein Kind – wie auch dessen Eltern – soll lernen, mit Gefahren zu leben und damit umzugehen. Dadurch wird sein Gefahrenbewusstsein geschärft, was ihm bei anderen Gefährdungen zugutekommt. Es geht also nicht darum, eine hundertprozentige Sicherheit anzustreben. Um diese zu erreichen, müsste auf einen Spielplatz verzichtet werden, was weitaus negativere Auswirkungen hätte.
Beliebte Einrichtungen auf Freizeitsportanlangen:
- Pumptrack
- Boulder- und Kletteranlagen
- Fitnessgeräte im Aussenbereich
- Street-Workout
- Vita Parcours
- Skatinganlagen
- Beachsport
- Multisportboxen
- Parkoureinrichtungen
- Slackline
- Spielplatzgeräte
Rechtliche Rahmenbedingungen – am Beispiel von Spielplätzen
Grundlage für Planung, Bau sowie Inspektion und Wartung der Spielplätze bildet die in der Schweiz gültige Norm SN EN 1176. Diese massgebende Norm für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden wird für Spielplätze angewendet, die öffentlich zugänglich sind. Neben allgemeinen sicherheitstechnischen Bestimmungen enthält sie spezielle Anforderungen beispielsweise an Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells oder auch Wippen. Entsprechend ist es wichtig, Spielgeräte mit Bedacht zu planen.
Auch nach der Erstellung des Spielplatzes sind Sicherheitsmassnahmen erforderlich. Die Werkeigentümer müssen gewährleisten, dass sich die Spielanlage durch eine gut organisierte und funktionierende Inspektion und Wartung jederzeit in einem einwandfreien und sicheren Zustand befindet. Die Norm verlangt, dass regelmässig Inspektionen durchgeführt und protokolliert werden. Nicht zuletzt haften die Werkeigentümer für Schäden nach Unfällen auf Kinderspielplätzen, die auf mangelhaften Unterhalt oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind. Wer ist auf Ihrem Spielplatz für den Unterhalt zuständig? Hat diese Person die notwendigen Fachkenntnisse dafür?
Korrekte Wartung dank ausgebildetem Personal
Die Wartung eines Spielplatzes ist ebenfalls in der erwähnten Norm festgehalten und beinhaltet Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden, einschliesslich Zusatzausstattungen wie Tore, Zäune und so weiter.
Zu jedem Spielplatz sollte ein Dossier angelegt werden, in dem der Standort und jedes Gerät mit Erstellungsjahr und Vertreiber festgehalten werden. Personen, welche den Unterhalt auf den Spielplätzen vornehmen, müssen diese Tätigkeiten schriftlich festhalten. Diese Kontrollprotokolle werden anschliessend laufend ergänzt und abgelegt. Nur so kann ein geeignetes Sicherheitsmanagement für eine Anlage aufgebaut werden. Das Personal, das die Wartung im Rahmen des Sicherheitsmanagements wahrnimmt, zum Beispiel Kontrollen, Reparaturen oder Wartung, sollte entsprechende Fähigkeiten haben.
Fazit: Basisinspektion und Jahreshauptinspektion erfordern Fachkenntnisse
Nach der Neuerstellung, aber vor der Eröffnung eines Spielplatzes muss durch eine Fachperson eine Basisinspektion der Geräte mit Beurteilung der Umgebung erfolgen. Die schriftliche Bestätigung ist für den Werkeigentümer sehr wichtig. Die visuelle Inspektion ist eine oberflächliche Kontrolle des Spielplatzes und sollte mindestens einmal pro Woche erfolgen. Dies kann im Rahmen der Platzreinigung erfolgen. Weiter wird eine operative Inspektion alle 1 bis 3 Monate erwartet. Diese Aufgabe wird ebenfalls häufig durch Werkhof-Mitarbeitende, oder auch Hauswartungen ausgeführt.
Einmal im Jahr – idealerweise im Frühling – ist eine Jahres-Hauptinspektion unerlässlich. Auch dazu ist ein umfassendes Fachwissen notwendig. Für die Beurteilungen von Anlagen vor Ort muss das Einverständnis und der Auftrag durch den Werkeigentümer / Betreiber erfolgen.
Autor: Stefan Meile
Sachverständiger Spielplatz- und Freizeitanlagensicherheit, Swiss Safety Center AG, Tel. +41 44 877 62 27, stefan.meile@safetycenter.ch https://www.safetycenter.ch/anlagenbau/sicherheit-der-freizeit
Mit Stefan Meile sprach Franco Brunner, Projektleiter Marketing / Kommunikation, Swiss Safety Center AG
Stefan, Du hast nach über 19 Jahren Tätigkeit als BFU-Chefsicherheitsdelegierter der Region Ostschweiz / Fürstentum Liechtenstein auf den Januar 2023 zur Swiss Safety Center AG gewechselt. Was war Deine Motivation zu diesem Schritt?
«Die BFU hat im Jahre 2022 entschieden, keine Neuanlagen von Spielplätzen mehr zu beurteilen. Gleichzeitig wurden die erfolgreichen 3-Tages-Kurse «Fachkraft Spielplatzsicherheit» für die Organisation und Durchführung der Swiss Safety Center AG übergeben. Aufgrund der vielen Beratungsanfragen und dem hohen Interesse an den Kursen / Lehrgängen habe ich mich entschieden, mit dem Thema «Spielplätze» mitzugehen. Bei der Swiss Safety Center AG und dem neuen Geschäftsfeld «Sicherheit in der Freizeit» kann ich mein langjähriges Wissen einsetzen und weitergeben. Das ist meine Berufung und darauf freue ich mich.
Du wohnst im Appenzellerland. Pendelst Du jeden Tag nach Wallisellen?
Ich habe das Glück, dass ich auch für die Swiss Safety Center AG ab meinem Wohnort arbeiten darf. So bin ich nach wie vor auch geographisch in meinem angestammten Netzwerk anzutreffen. Mit den Kursen und Beratungen vor Ort, bin ich von Schaffhausen bis ins Engadin und Tessin unterwegs.
Triffst Du oft gefährliche Zustände auf den Spielplätzen / Freizeitsportanlagen an?
Häufig sind es ältere Anlagen, bei denen die erforderlichen Aufprallflächen nicht genügend weit ausgelegt, oder gar morsche bzw. rostige Bauteile vorhanden sind. Ich konnte auch schon einen grossen Spielturm von Hand umstossen, so morsch war der. Zum Glück haben das nicht spielende Kinder verursacht ….
Es kommt auch immer wieder vor, dass über die Jahre eine Sitzbank, ein Abfallkübel dazu gestellt wurde oder auch Sträucher sich ausgebreitet haben und nun im Fallraum der Spielgeräte stehen. Noch schlimmer ist, wenn es Fang- und Klemmstellen hat. Dies kann bei fehlendem Fachwissen der Anlagebauenden auch bei Neuanlagen vorkommen.
Kann man als Privatperson unsicher erscheinende Anlagen für eine Beurteilung melden?
Wenn Privatpersonen eine unsichere Anlage vermuten, sollten sich diese an den Werkeigentümer wenden. Das kann zum Beispiel die Schule, die Gemeinde oder auch die Immobilienverwaltung sein. Wir sind keine Aufsichtsbehörde und haben keine Weisungsbefugnisse. Wenn dann von Seiten der Eigentümerschaft Handlungsbedarf erkannt wird, helfen wir gerne weiter.
Zum Abschluss noch eine Frage zu Deiner Sicherheit. Du kletterst bei den Inspektionen auf und über die Geräte. Bist Du noch nie abgestürzt?
Doch. Einmal in den letzten 20 Jahren. Ein ältere Seilverbindung zwischen zwei Plattformen war angerissen … Es ist unsere Aufgabe, solche kritischen Punkte in der Inspektion festzustellen. Gleichzeitig ist unsere Arbeit so zu organisieren, dass wir uns selbst möglichst wenig gefährden. Dabei bleibt aber im Fokus, dass wir alles tun müssen, um Kinder und Erwachsenen das Vertrauen zu geben, dass die Geräte korrekt gestellt, unterhalten und die Aufprallflächen genügend weich und weit sind.
Swiss Safety Center AG bietet Kurse und Lehrgänge sowohl zum Thema Spielplatzgeräte und Spielplatzböden wie auch für Freizeitsportanlagen an.
Zielgruppen sind Unterhaltsverantwortliche, wie auch Planende, Geräteherstellerfirmen und Betreiber von Spielplätzen sowie Freizeitsportanlagen.
https://akademie.svti-gruppe.ch