Die Verordnung über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts (VKSD) tritt per 1. Mai 2025 in Kraft. Ziel dieser Änderung ist, die organisatorischen Grundlagen mit Blick auf die angestrebte Neuausrichtung zu schaffen und den koordinierten Sanitätsdienst effizienter sowie effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.
Unter der Führung des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) wurde mit Blick auf die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdiensts (KSD) ein Projekt zur Reform des Sanitätsdiensts erarbeitet. Der Schlussbericht dieses Projekts aus dem Jahr 2021 enthält verschiedene organisatorische Vorschläge, wie der KSD im Hinblick auf Risiken im Gesundheitsbereich künftig aufgestellt werden soll.
Als erster Umsetzungsschritt wurde der Koordinierte Sanitätsdienst per 1. Januar 2023 von der Gruppe Verteidigung in das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) überführt. Damit wird er verstärkt in das Verbundsystem Bevölkerungsschutz eingebunden.
Als zweiter Umsetzungsschritt sollen jetzt neue Strukturen geschaffen werden, um die inhaltlichen Veränderungen bzw. die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdiensts optimal zu begleiten und zu steuern.
Neue Gremien und Fachstab für verbesserte Abstimmung der Partner des Koordinierten Sanitätsdienstes
Mit der vorliegenden Anpassung der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst, die neu den Titel «Verordnung über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts» (VKSD) trägt, wird eine neue paritätische Organisation mit Vertretern aus Bund und Kantonen aufgebaut. Auf strategischer und auf operativer Ebene werden hierzu die bereits bestehenden Gremien des SVS, die operative sowie die politische Plattform, genutzt.
Ein fachliches Begleitgremium bringt namentlich die Anliegen der KSD-Partner zuhanden der Steuerungsgremien ein und berät den Beauftragten KSD zusammen mit der Geschäftsstelle KSD im BABS, die weiterhin als treibende Kräfte für die Neuausrichtung agieren. Das sanitätsdienstliche Koordinationsgremium (SANKO) wird aufgehoben. In Ausnahmesituationen wird ein neuer Fachstab die Lagen und Herausforderungen aus Sicht des Sanitätsdiensts beurteilen.
Als dritter Schritt zur Umsetzung des Schlussberichtes des SVS von 2021 befindet sich zurzeit eine Strategie zur Neuausrichtung des KSD in Form eines Berichtes an den Bundesrat über die Nationale Koordination Katastrophenmedizin in Erarbeitung. Es ist vor allem die Umsetzung dieses Berichtes, die von den neu geschaffenen Gremien begleitet und gesteuert werden soll.