Seit dem Jahr 2018 werden die Berufsprüfungen «Spezialistin / Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Spezialist/in ASGS)» durchgeführt. Andreas Meier von der MIT Sicherheit AG erklärt, für wen sich das eignet und wie weit der Weg zu diesem eidgenössischen Fachausweis ist.
Wer sich rund um Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bereits ein breites Wissen angeeignet und einen Rucksack mit passenden Erfahrungen gefüllt hat, liegt voll in der Zielgruppe des Fachausweises Spezialist/in ASGS. Das können Führungskräfte sein, aber vor allem Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen, die ihre Kompetenzen mit diesem eidgenössischen Abschluss belegen möchten. «Mit diesem geschützten Titel ist man fähig, im Betrieb, als selbständige Berater oder als Durchführungsorgan – für die Suva oder kantonale Arbeitsinspektorate – die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und praktische Aufgaben in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz wahrzunehmen», sagt Andreas Meier von der MIT Sicherheit AG. «Spezialisten ASGS kennen sich in der Materie viel besser aus, als ein gewöhnlicher Mitarbeitender, ein herkömmlicher Sicherheitsbeauftragter (SiBe) oder eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS).»
Was man lernt
Die erste eidgenössische Berufsprüfung fand im April 2018 in Deutsch statt, seit 2019 werden die Berufsprüfungen in Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt. Verschiedene Unternehmen bieten dafür Vorbereitungskurse an. Eines davon ist die MIT Sicherheit AG in Goldach. Sie bietet schon seit vielen Jahren den Grundkurs Arbeitssicherheit an, der zwei Tage dauert. «Der neu aufgebaute Lehrgang hat nun aber deutlich mehr Fleisch am Knochen und vermittelt mehr, als ein normaler SiBe oder KOPAS können muss», sagt Andreas Meier. «Die zu lernenden Kompetenzen sind vielfältig und decken ein ganzes Berufsbild ab. Man muss schon einiges investieren, um sich die nötigen Grundlagen zu erarbeiten.» Die Teilnehmer müssen dafür während eineinhalb Jahren 26 Kurstage belegen, die natürlich von einer Menge E-Learnings und Fachstudien begleitet werden. Trotzdem denkt Andreas Meier, dass man eine Vollzeitstelle während der Ausbildung stemmen kann: «Um für die Berufsprüfung bereit zu sein, kann man sich aber bestimmt nicht zurücklehnen.»
Der Lehrgang ist modular aufgebaut und die Inhalte der verschiedenen Module werden je mit einer Erfolgskontrolle überprüft. In der Prüfungsordnung und in der Wegleitung sind die für den Abschluss nötigen Kompetenzen ausführlich beschrieben. Themen sind unter anderem:
- Gefährdungsermittlungen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzsysteme
- Notfallplanungen und Massnahmenpläne
- Strategische, systematische, technische, organisatorische und personenbezogene Massnahmen und die Überprüfung derer Umsetzung
- Abklärungen und Dokumentation zu Berufsunfällen, Gesundheitsproblemen und anderen Ereignissen
- Stellungnahmen über die rechtliche Kompatibilität von Plänen für Anlagen oder Gebäude
- Auswertung und Interpretation von Daten zu ASGS-relevanten Themen
- Planung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Präventionskampagnen, Schulungen oder Instruktionen
- Strategischer Aufbau und langfristige Pflege eines Netzwerkes zu verschiedenen Anspruchsgruppen und Akteuren der ASGS-Landschaft
- Adäquate Kommunikation mit verschiedenen Anspruchsgruppen auch in schwierigen Situationen
- Bewusste Organisation des Arbeitsalltages, effiziente Leitung kleinerer Projekte und stetige Weiterbildung
In den verschiedenen Vertiefungen «Beauftragte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz / externe Beratende» oder «Durchführungsorgane» werden weitere Fähigkeiten vermittelt.
Subjektfinanzierung und Erfolgsprämie
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten für Vorbereitungskurse. Diese «Subjektfinanzierung» wurde im Herbst 2017 verabschiedet und seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt.
Für die Prüfungsgebühr hat die MIT Sicherheit AG übrigens eine Erfolgsprämie ausgeschrieben – sie wird den erfolgreichen Absolventen des Pilotlehrgangs rückerstattet.
Über die notwendigen Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, informiert die Website http://www.diplom-asgs.ch/berufspruefung/. Je nachdem unterscheiden sich die nötigen Abschlüsse (EFZ, Hochschule, Maturität etc.) sowie die nötigen Jahre Berufspraxis. Je nach bereits vorhandenen Titeln – zum Beispiel von Sicherheitsfachleuten, ASA-Spezialisten, Sicherheitsingenieuren EKAS, Arbeitshygienikern oder Absolventen des CAS Arbeit und Gesundheit – gibt es wiederum unterschiedliche Bestimmungen.