Freitag, 20. September 2024
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In Sitzungszimmern und Aktentaschen hat es oft noch Laserpointer (Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 oder nicht gekennzeichnete Laserpointer), welche bis zum 1. Juni 2020 entsorgt werden mussten. Laserpointer der Klasse 2 sind bis spätestens zum 1. Juni 2021 zu entsorgen.

Laserpointer, deren Strahlung eine gewisse Stärke überschreitet, können schwere Augenschäden verursachen. Ihre Strahlung ist stark gebündelt und weitet sich mit zunehmender Distanz nur geringfügig auf. Bei kurzen Distanzen zu einem Laserpointer ist es daher möglich, dass ein grosser Teil des Laserstrahls durch die Pupille ins Auge eindringen kann. Das Auge fokussiert diesen Strahl zusätzlich, um ihn auf die Netzhaut scharf zu stellen. Im Bereich der Netzhaut entstehen dadurch Zonen mit enorm grosser Strahlungsenergie, so dass Verbrennungen, Löcher in der Netzhaut oder Blutungen entstehen können. Solche Verletzungen verschlechtern die Sehschärfe bis zu einem Grad, wo man nur noch grob eine sich vor dem Kopf bewegende Hand erkennen kann. Obwohl Heilungschancen möglich sind, besteht eine grosse Gefahr bleibender Augenschäden. Wenn der fokussierte Laserstrahl auf den Sehnerv fällt, kann ein Auge im schlimmsten Fall sogar definitiv erblinden.

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Laserpointer sind in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Nur die kleinste Klasse 1 ist absolut sicher. Bei Klasse 2 sind Augenschäden möglich, wenn sich eine Person nicht reflexartig innert einer Viertelsekunde abwendet oder das bestrahlte Auge schliesst. Gefährdet sind deshalb vor allem Kinder, die von Lichtquellen angezogen werden und die während längerer Zeit in den Laserstrahl starren können. Bei Laserpointern der höheren Laserklassen 3R, 3B und 4 sind Augenschäden wahrscheinlich oder sicher. Verschärfend kommt hinzu, dass Laserpointer oft stärker strahlen, als auf Grund ihrer Klasse angenommen werden kann.

Im Weiteren kann die Strahlung von Laserpointern die Augen blenden. Dabei treten Irritationen, kurzeitige Verluste des Sehsinns wie auch länger andauernde Phantombilder auf. Letztere führen unter anderem dazu, dass Menschen Farben entweder falsch oder gar nicht mehr erkennen. Solche Blendungen können Menschen stark gefährden, da sie ihre Umwelt optisch nicht mehr richtig wahrnehmen.

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Neue gesetzliche Regelung zu Laserpointern

Das Parlament hat diese Gesundheitsrisiken erkannt und das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet, das ein Verbot von gefährlichen Laserpointern vorsieht. Die dazugehörige Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ist vom Bundesrat am 27. Februar 2019 verabschiedet worden. Gefährliche Laserpointer sind auf Grund der neuen Regelung in der Schweiz seit 1. Juni 2019 verboten, ungefährliche Laserpointer weiterhin erlaubt. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zur neuen Regelung aufgeführt, die Sie beachten müssen:

Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?

  • Der Laserpointer trägt die Beschriftung: IEC 1067/14

Wie erkenne ich, ob ich einen gefährlichen und verbotenen Laserpointer habe?

  • Der Laserpointer trägt Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen.
  • Die Beschriftungen können in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst sein: IEC 1068/14 IEC 1070/14 IEC 1071/14 IEC 1072/14 AVOID EXPOSURE TO BEAM IEC 1073/14 IEC 1074/14
  • Der Laser trägt andere Beschriftungen wie Laser Klasse 3A, IIIA, 1C.
  • Der Laser trägt keine oder keine entzifferbare Beschriftung zu einer Laserklasse.

Was ist genau verboten?

  • Der Besitz eines gefährlichen Laserpointers.
  • Die Einfuhr von gefährlichen Laserpointern ins Schweizer Zollgebiet.
  • Durch Durchfuhr von gefährlichen Laserpointern durch das Schweizer Zollgebiet, das heisst der Import und der anschliessende Export.
  • Die Abgabe von gefährlichen Laserpointern, das heisst jedes entgeltliche oder unentgeltliche Angebot zum Vertrieb, zur Abgabe, zum Verbrauch oder zur Verwendung.

Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?

  • Entsorgen Sie den Laserpointer im Elektroschrott. Die nächste Entsorgungsstelle finden Sie beispielsweise mit Hilfe der folgenden Internetseite https://recycling-map.ch/de/ oder mit der Smartphone-App «Recycling Map» für iOS oder Android.
  • Entfernen Sie zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in einer Batteriesammelstelle. Falls sich die Batterien oder Akkus nicht aus dem Laserpointer entnehmen lassen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.

Bis wann muss ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?

  • Laserpointer der Laser Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 oder nicht gekennzeichnete Laserpointer mussten bis spätestens zum 1. Juni 2020 und Laserpointer der Laser Klasse 2 bis spätestens zum 1. Juni 2021 entsorgt werden.

Darf ich einen verbotenen Laserpointer noch benutzen?

  • Nein, Sie dürfen Laserpointer der Laser Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer ab sofort nicht mehr verwenden. Ausnahme sind Laserpointer der Klasse 2, die Sie in Innenräumen noch bis zum 1. Juni 2021 benutzen dürfen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Empfehlungen des BAG zu Laserpointern

  • Verwenden Sie bei Vorträgen mit Vorteil die in den Präsentationsprogrammen eingebaute elektronische Laserpointerfunktion
  • Verwenden Sie einen softwaregestütztes Laserpointersystem, bei dem Sie einen Presenter in der Hand halten, der keine Laserstrahlung erzeugt. Solche virtuellen Laserpointer sind im etablierten Fachhandel erhältlich
  • In Sitzungszimmern und Schulungsräumen eignen sich Laserpointer der Klasse 1

Generelle Empfehlungen zum Verhalten bei Unfällen mit Laserstrahlen

  • Nehmen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch, wenn Sie von einem Laserstrahl ins Auge oder auf die Haut getroffen worden sind, dadurch Symptome entwickeln oder unsicher über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung sind

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Laserpointer: Verbot in Kraft

Massnahmen zum Schutz vor intensiver Laserstrahlung

 

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