Freitag, 20. September 2024
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In globalisierten Lebensmittelhandelsketten sind einheitliche Anforderungen und harmonisierte Testmethoden besonders wichtig, um die Lebensmittelsicherheit und letztendlich die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten. In diesem Prozess übernehmen deshalb akkreditierte Prüfstellen eine wichtige Rolle.

Die Akkreditierung ist Bestandteil eines Gesamtsystems, zu dem die Konformitätsbewertung und die Marktüberwachung gehören. Der Zweck der Akkreditierung ist die Bewertung und Gewährleistung der Konformität mit den geltenden Anforderungen. Mit der Akkreditierung liegt eine offizielle Bestätigung vor, dass die akkreditierte Stelle in der Lage ist festzustellen, ob die geltenden Anforderungen erfüllt sind. Akkreditierte Stellen sind Prüf-, Untersuchungs-, Kalibrier-, Zertifizierungs-, Inspektions- und Verifizierungsstellen. Diese bescheinigen Produkten und Dienstleistungen die Konformität mit Gesetzen, technischen Vorschriften und Normen. Sinn und Zweck der Akkreditierung ist es, das Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen zu erhöhen, indem die Kompetenz der prüfenden Stelle offiziell nachgewiesen wird. Letztendlich trägt auch die Akkreditierung dazu bei, dass Waren und auch Dienstleistungen ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie Verbraucher- und Umweltschutz erfüllen.

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Akkreditierung und Lebensmittelherstellung in der Schweiz

Wie viele andere Wirtschaftssektoren ist auch die Lebensmittelbranche ein globalisierter Wirtschaftszweig. In Produkten, die als typisch schweizerisch vermarktet werden (beispielsweise Schokolade), steckt ein beachtlicher Anteil an Roh- und Halbfabrikaten aus dem Ausland.
Für Exporteure sowie Importeure sind Prüfstellen, welche die Konformität der Lebensmittel mit den Anforderungen der jeweiligen Gesetze bescheinigen, essentiell. Die Importeure müssen sich auf einwandfreie Roh-, Halb- und Fertigfabrikate verlassen können, da es in ihrer Verantwortung liegt, dass die Waren der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen (Selbstkontrolle). Zu diesem Zweck verlangen Importeure oft entsprechende Prüfberichte und Analysezertifikate oder lassen die Waren selber prüfen.

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Stammen Prüfberichte und Analysezertifikate von einer akkreditierten Prüfstelle, erhöht dies die Glaubwürdigkeit. Für den Exporteur vereinfacht sich der Export seiner Produkte, weil er im Ursprungsland eine Prüfung mit Analysezertifikat, ausgestellt nach international anerkannten Normen durch eine akkreditierte Stelle, durchführen lassen kann und diese im gesamten europäischen Binnenmarkt gleichermassen anerkannt wird.

In der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung (LMG) ist festgehalten, dass bestimmte Produkte nur eingeführt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes oder eine akkreditierte Stelle die Übereinstimmung des Produkts mit der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung bescheinigt.

Generell sieht die Schweizer Gesetzgebung (Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung), bei mit amtlichen Kontrollen beauftragten Laboratorien, eine Akkreditierung nach der Norm SN EN ISO/IEC 17025 vor. Dies schreibt auch die europäische Gesetzgebung vor.

Wichtige Organisationen rund um die Akkreditierung

Die internationale Akkreditierungsgemeinschaft, besteht aus nationalen Akkreditierungsstellen, Regionalgruppen und weltweit agierenden Akkreditierungsorganisationen. Die gemeinsame Kooperation erfolgt über das International Accreditation Forum (IAF) und das International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC).

  • Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS): Die SAS ist dem SECO angegliedert und hat die internationale Norm SN EN ISO/IEC 17011 zu erfüllen. Auf der Website der SAS findet sich eine Suchfunktion, um nach Stellen zu suchen, welche von der SAS akkreditiert wurden. So kann ein Lebensmittelproduzent eine Prüfstelle finden, die für die Prüfung nach ISO 22000:2018 akkreditiert ist.
  • International Accreditation Forum (IAF): Das IAF ist einer von zwei Weltverbänden der Akkreditierungsstellen für Konformitätsbewertungsstellen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, ein weltweit einheitliches Programm zur Konformitätsbewertung in den Bereichen Managementsysteme, Produkte, Dienstleistungen, Personal und anderen ähnlichen Programmen der Konformitätsbewertung zu entwickeln. Mit Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern über die gegenseitige Anerkennung, sogenannte Multilaterale Anerkennungsvereinbarungen (Multilateral Recognition Arrangements, MLA) wird sichergestellt, dass auf ein akkreditiertes Zertifikat überall auf der Welt Verlass ist.
  • International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC): Die internationale Organisation der Akkreditierungsstellen, ist der zweite Weltverband der Akkreditierungsstellen. ILAC ist für die Akkreditierung von Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialien und Anbietern von Eignungsprüfungen gemäss ISO/IEC 17011 zuständig. Der Hauptzweck von ILAC besteht darin, eine internationale Vereinbarung zwischen den Mitgliedsakkreditierungsstellen auf Grundlage der Beurteilung unter Gleichrangigen und gegenseitiger Akzeptanz zu schaffen. 100 Akkreditierungsstellen aus über 100 Volkswirtschaften haben die ILAC-Vereinbarung über gegenseitige Anerkennung (ILAC Mutual Recognition Arrangement, ILAC MRA) unterzeichnet. Die Unterzeichnenden des ILAC MRA stimmen zu, die Ergebnisse der jeweils anderen akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen des ILAC MRA anzuerkennen.

Wer prüft die Akkreditierungsstellen?

Akkreditierungsstellen, die das ILAC MRA und/oder das IAF MLA unterzeichnet haben, werden einer Peer-Evaluierung gemäss ISO/IEC 17011 unterzogen, um ihre Kompetenz nachzuweisen.

Mutual Recognition Agreement (MRA) Europäische Union – Schweiz

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ist ein Bestandteil der Bilateralen I und soll den freien Warenverkehr zahlreicher Produkte zwischen der EU und der Schweiz vereinfachen.
Wo Schweizer und EU-Recht als gleichwertig anerkannt sind, kann die Konformitätsbewertung für ein in den EU-Binnenmarkt zu exportierendes Produkt durch eine anerkannte Schweizer Konformitätsbewertungsstelle nach den technischen Vorschriften der Schweiz durchgeführt werden.

VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008

Die Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für allgemeine Regeln und Prinzipien in Bezug auf Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im europäischen Binnenmarkt.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt kommen, die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllen. Dabei soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass der freie Warenverkehr nicht stärker eingeschränkt wird, als dies nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union oder anderen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zulässig ist.

Übrigens: Im Fachgremium «EUROLAB-CH» sowie im nationalen Normenkomitee INB/NK 195 «Conformity Assessment» können Sie sich selber einbringen und Normen rund um die Konformitätsbewertung mitentwickeln.

Quelle: https://www.snv.ch/de/news/news-details/welchen-beitrag-leistet-die-akkreditierung-f%C3%BCr-die-lebensmittelsicherheit.html

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