Donnerstag, 28. November 2024
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Die Feiertage stehen an, und damit auch das eine oder andere Gläschen Alkohol. Im Jahr 2021 gab es auf Schweizer Strassen 441 Schwerverletzte bei Unfällen mit der Hauptursache Alkohol am Steuer – 21 Menschen starben. Fast jeder dritte dieser Unfälle wurde von einer Person auf dem Velo oder E-Bike verursacht.

Es braucht sehr wenig, um die gesetzliche Limite im Strassenverkehr von 0,5 Promille zu überschreiten. Ungleich länger dauert es, bis der menschliche Körper den Alkohol wieder abgebaut hat. Pro Stunde sind es lediglich 0,1 bis 0,15 Promille.

Es kann also gut sein, dass auch am Tag nach der Betriebsfeier oder dem Familienfest die Fahrfähigkeit noch nicht gegeben ist. Der Abbau der Substanz lässt sich auch nicht beschleunigen – weder mit Kaffee oder sauren Gurken noch mit sogenannten Anti-Kater-Drinks.

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Alkohol am Steuer – eine häufige Unfallursache

Alkohol ist bei jedem neunten Unfall im Strassenverkehr im Spiel. 441 Menschen verletzten sich aus diesem Grund im Jahr 2021 schwer, 21 starben. Fast jeder dritte schwere Unfall mit Alkohol als Ursache wurde durch Personen auf dem Velo oder E-Bike verursacht.

Die rechtlichen Folgen sind klar: Die gesetzliche Limite von 0,5 Promille gilt für alle Verkehrsteilnehmenden, auch für jene auf dem Velo oder E-Bike. Neben dem drohenden Ausweisentzug hat ein Unfall unter Alkoholeinfluss auch versicherungsrechtliche Folgen, die teuer zu stehen kommen können. Auch wer mit dem Velo oder E-Bike alkoholisiert unterwegs ist, muss mit dem Entzug des Führerausweises rechnen.

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BFU-Kampagne verdeutlicht den Einfluss von Alkohol

Schon bei geringen Mengen Alkohol und selbst wenn der gesetzliche Grenzwert im Strassenverkehr nicht erreicht ist – die Fahrfähigkeit ist beeinträchtigt. Das Sichtfeld wird eingeschränkt, die Aufmerksamkeit nimmt ab, und die Reaktionszeit wird länger. Die BFU weist deshalb mit ihrer Kampagne in diesen Tagen darauf hin, dass Alkohol auf der Strasse ein gefährlicher Begleiter ist.

Fünf Tipps für weniger Unfälle wegen Alkohol am Steuer
  • Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
  • Als Lenkerin oder Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Weihnachtsfeier, Familienfest, Silvesterparty? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
  • An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
  • Alkoholisierte Personen vom Fahren abhalten.

Lesen Sie auch: Durch Alkohol bedingte Verkehrsunfälle: In Genf am häufigsten

Originalversion vom 20.12.2022, Update am 22.12.2023

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