Freitag, 20. September 2024
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Woran erkenne ich, ob es sich um eine korrekt zugelassene Atemschutzmaske handelt? Und was ist der Unterschied zwischen FFP2 und KN95?

Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft weiterhin vor grosse Herausforderungen. Die Sorge um Produktfälschungen und nicht korrekt zugelassene Atemschutzmasken wächst. Uvex Safety klärt auf, woran Sie erkennen, ob es sich um ein echtes Produkt und eine korrekt zugelassene Atemschutzmaske handelt.

Prüfen Sie den Aufdruck der Atemschutzmaske

Ohne entsprechendes Prüfequipment ist es sehr schwer, minderwertige Produkte zu erkennen. Atemschutzmasken, die nach EN149:2001+A1:2009 und gemäss der PSA Verordnung 2016/425 zugelassen sind, müssen mit bestimmten Informationen bedruckt sein. Prüfen Sie beim Kauf einer Maske also zunächst den Maskenaufdruck und die Verpackung auf Vollständigkeit der Informationen im Bild.

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Des Weiteren sind folgende Punkte vorgeschrieben:

  • Dem Produkt muss eine Gebrauchsanleitung in der Landessprache des Verkaufslandes beiliegen.
  • Die Lagerbedingungen müssen definiert sein (z.B. auf der Verpackung).
  • Das Produktions- und/oder Haltbarkeitsdatum ist auf der Verpackung anzugeben.
  • Es muss eine Konformitätserklärung vom Hersteller ausgestellt werden (diese muss dem Produkt entweder beiliegen oder online in der jeweiligen Sprache zur Verfügung gestellt werden – ein entsprechender Hinweis muss in der Gebrauchsanleitung zu finden sein).
  • Die Produkte müssen von einem NANDO gelisteten Notified Body (auch Zertifizierer oder Zulassungsstelle genannt) zugelassen sein. Das heisst, der Zertifizierer benötigt die Berechtigung nach „Regulation (EU) 2016/425 Personal Protective Equipment“ prüfen und zertifizieren zu dürfen.

Sie können die Zertifizierungsstelle Ihres vorliegenden Produktes hier überprüfen: Nando Datenbank

Was tun, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei dem vorliegenden Produkt um eine Fälschung handelt?

  • Wenden Sie sich zunächst an den Hersteller/Händler und lassen Sie sich die Baumusterprüfbescheinigung (Zertifikat) und die Konformitätserklärung zeigen. Überprüfen Sie die Zulassungsstelle und achten Sie auf mögliche Rechtschreib- oder Grammatikfehler. Bei mehreren Auffälligkeiten könnte es sich um gefälschte Dokumente handeln.
  • Bei Unsicherheit können Sie oftmals auf den Websites der Zertifizierer die Echtheit des Zertifikates überprüfen oder per E-Mail eine Bestätigung einfordern.
  • Bei fehlenden Angaben auf der Maske, z.B. ohne europäische Schutzklassenangabe (FFP1/FFP2/FFP3), ohne CE-Zeichen oder ohne 4-stellige Nummer ist vom Kauf des Produktes abzuraten.
  • Kaufen Sie die Produkte möglichst bei bekannten Herstellern, die schon länger Atemschutzmasken produzieren.

Unterschiede FFP2 und KN95 Atemschutzmasken

Aufgrund Liefer-Engpässen für qualitative FFP2/3-Masken erscheinen bei vielen Quellen Masken mit der Markierung „KN95“. FFP2 ist eine Produktklassifizierung nach EN 149:2001+A1:2009. Die Produkte unterstehen der EU-PSA-Verordnung 2016/425. KN95 ist eine Produktklassifizierung nach GB2626-2006, was eine Chinesische Norm ist. Weitgehend sind beide Produktprüfungen identisch – ausgenommen beim Test mit flüssigen Aerosolen. Dieser Test wird nur in der EN 149:2001 verlangt.

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Im Einsatz gegen die Übertragung von Corona-Viren, sind beide Typen in Hygieneschutz-Bereichen geeignet und einsetzbar, schreibt auch der Verband swiss safety. FFP-Masken mit Ausatemventil dürfen im Gesundheitswesen in der Regel nicht eingesetzt werden. Für den Schutz der Atemorgane von Trägern in der Industrie und im Gewerbe, genügt die Maske nach KN95 aufgrund des fehlenden Nachweises der Filtration von flüssigen Aerosolen nicht! In Industrie, Gewerbe und teilweise in der Landwirtschaft dürfen nur FFP2 – oder wo angebracht höherwertige Atemschutzprodukte – eingesetzt werden. Viele der hier aufzufangenden Partikel sind nicht fest sondern flüssig. Insbesondere betroffen sind folgende Tätigkeiten/Branchen (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Pharmaindustrie
  • Metallbearbeitung
  • Kunststoffbearbeitung
  • Abgase von Verbrennungsmotoren
  • Schädlingsbekämpfung
  • Lackierereien
  • Asbestsanierung
  • usw.

FFP-Atemschutzmasken schützen den Träger vor luftgetragenen Partikeln. OP-Masken sollen in erster Linie die Verbreitung von Mikroorganismen (z.B. Bakterien und Viren) durch den Maskenträger in die Umgebung verhindern.

Gewisse OP-Masken sind flüssigkeitsdicht und damit wirksam gegen Blutspritzer und anderen Körperflüssigkeiten. Sie wurden speziell entwickelt für Personal, das im medizinischen Bereich Operationen ausführt. Hygienemasken/OP-Masken gibt es auch in unterschiedlichen Qualitäten/Zertifizierungen. Diese unterstehen der europäischen Norm EN14683:2019 (Medizinische Gesichtsmasken). Solche Produkte dürfen keinesfalls als Ersatz von FFP-Masken oder Atemschutzfiltern angewendet werden.

PSA-Verordnung

Es gilt immer noch die PSA-Verordnung (PSAV, SR 930.115) welche dem Produktesicherheitsgesetz (PrSG, SR 930.11) unterstellt ist. Darin wird insbesondere die EU-PSA-Verordnung 2016/425 angewendet. Dadurch bestehen für Importeure, Inverkehrbringer und Händler bedeutende Rechte und Pflichten, insbesondere zur Konformitätsbewertung und Qualitätsüberwachung der Produkte.

Die FFP’s und/oder Partikelfilter für Halb-/Vollmasken können weder desinfiziert noch gebleicht, mit hoher Temperatur (z.B. im Backofen), dampfsterilisiert oder in der Mikrowelle wieder aufbereitet werden.

Lesen Sie auch: «Ökobilanz von Corona-Masken: Einweg oder Stoff?»

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