Freitag, 20. September 2024
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Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Sprengausweise. Diese behalten ihre Gültigkeit nur, wenn alle fünf Jahre ein Auffrischungskurs besucht wird. Aufgrund der Coronakrise können diese Kurse derzeit nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Der Bundesrat hat deshalb einen befristeten Aufschub der Schulungspflicht beschlossen.

In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten Sprengungen vornehmen. Diese Personen, die etwa als Sprengmeister im Strassen- und Tunnelbau, als Lawinensprengmeister oder Bombenentschärfer tätig sind, müssen ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten alle fünf Jahre auffrischen. Ohne entsprechende Schulungen verlieren sie die sogenannten Spreng- und Verwendungsausweise.

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Keine Präsenzveranstaltungen möglich

Seit dem 17. März 2020 können jedoch aufgrund der Coronakrise keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden. Fernunterricht ist für diese Kurse mit praktischen Teilen keine Alternative. Um zu verhindern, dass die vorhandenen Ausweise ihre Gültigkeit verlieren und die Inhaberinnen und Inhaber ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können, sieht der Bundesrat einen Aufschub der Schulungspflicht bis zum 27. Januar 2021 vor. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Schulungspflicht wieder uneingeschränkt. Von der Verordnungsänderung sind rund 500 Personen direkt betroffen.

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