Freitag, 20. September 2024
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Automatiktüren gibt es fast überall: in Altersheimen, Spitälern, Büros, öffentlichen Verwaltungen, Schulhäusern, Einkaufszentren und vielen anderen Gebäuden. Wer eine Immobilie mit Automatik- oder Brandschutztüren betreibt, muss sich zwingend um deren Unterhalt kümmern.

Automatiktüren bieten Komfort und Hygieneschutz und können bei der Energieeinsparung im Gebäude helfen. Sie unterliegen aber auch einigen Vorschriften – und das ist gut so. Eine nicht optimal funktionierende Automatiktür schafft verschiedenste Gefahren, von der Unfallgefahr durch Anstossen, Quetschen, Einziehen oder Scheren bis hin zu Risiken aus den Bereichen Brandschutz, Fluchtwege oder Einbruch- und Diebstahlschutz.

Verantwortung, Sorgfaltspflicht und Compliance

Nehmen wir das Beispiel Altersheim: eine Automatiktür, die nicht reibungslos funktioniert, kann die Bewohnenden in verschiedenster Hinsicht gefährden. Betagte Menschen sind häufig auf eine Automatiktür angewiesen, ganz besonders, wenn sie im Rollstuhl sind. Schliesst die Tür zu früh oder öffnet sie nicht vollständig, können sich die Bewohnenden verletzen oder steckenbleiben. Und sollten gewisse Bewohnende beispielsweise an Demenz leiden, darf ihnen die Automatiktür nicht unkontrolliert Ausgang gewähren. Trotzdem müssen sie im Notfall das Gebäude verlassen können. Das lässt sich mit einem Fluchtwegsicherungssystem lösen.

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Funktionierende Automatiktüren und Fluchtwegsicherungssysteme haben auf all diese Aspekte eine Antwort. Aber: Der Lauf der Zeit, die technischen Entwicklungen oder bauliche Veränderungen haben Auswirkungen auf die Sicherheit von Automatiktüren. Wer ein Gebäude betreibt, muss die Türen deshalb auf dem aktuellen Stand der Technik halten und möglichen Gefahren bei der Nutzung vorbeugen.

Einem Betreiber obliegt die Verantwortung für das sichere Passieren von Personen. Deshalb wurde eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien erlassen. Betreiber sind unter anderem verpflichtet, regelmässige Wartungen nachzuweisen und ein Prüfbuch zu führen. Sollte sich jemals ein Schadensfall ereignen, werden sie zu ihrer Entlastung aufgefordert, diese Dokumente vorzulegen.

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Die wesentlichen Normen

Normen und Gesetzesartikel verweisen auf den Eigentümer respektive die Nutzerschaft von Bauten und Anlagen, welche für die Funktionstauglichkeit verantwortlich sind. Massgebend sind hier Artikel des Obligationenrechts (OR) sowie Normen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Letztere erwähnen:

  • die Qualitätssicherungspflicht: «Alle betroffenen Personen haben während dem gesamten Lebenszyklus der Bauten oder Anlagen eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen. […] Die Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz sind regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.»
  • die Dokumentationspflicht: «Zur Wahrung der Unterhaltspflicht sind der Eigentümerschaft von Bauten und Anlagen mit dem Bezug alle dazu erforderlichen Dokumente abzugeben. Die entsprechenden Dokumente sind durch die Eigentümer- und Nutzerschaft bei wesentlichen Anpassungen nachzuführen.»
  • die Sorgfaltspflicht: « […] Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sorgen in Eigenverantwortung dafür, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist.»
  • und auch die Unterhaltspflicht: «Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.»
Vorschriften für Feststellanlagen

Nicht nur für die Wartung von Automatiktüren gibt es Gesetze und Normen. Auch rund um Brandschutztüren gelten verschiedene Pflichten und Vorgaben. Zum Beispiel dann, wenn man die Brandschutztür mit einer Feststellanlage ausstattet. Das bietet sich an, damit eine Türe die Funktion einer Feuer- oder Rauchschutztüre erfüllen und trotzdem barrierefreundlich sein soll. Dank der Feststellanlage bleibt die Türe im Tagesbetrieb offen und im Brandfall geschlossen.

In der SN EN 14637 rund um elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren gilt es Anhang E ab Seite 52 genauer zu beachten, wenn es um das Thema Wartung von Feststellanlagen geht. Als Ergänzung zu dieser Norm werden auch gerne die beiden DIN-Normen 14677-1 oder -2 hinzugezogen. Sie machen konkretere Aussagen und enthalten nicht bloss Empfehlungen.

Die Quintessenz: Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Diese Überprüfung darf nach entsprechender Einweisung von jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung sind aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen muss der Betreiber aufbewahren.

In Abständen von maximal zwölf Monaten müssen ausserdem eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemässes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorgenommen werden. Dies darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Auch hier gilt: Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen muss der Betreiber aufbewahren.

Das Prüfbuch

Wir haben es bereits erwähnt: das Prüfbuch. Auch das ist Pflicht. Im Prüfbuch wird die normgerechte Instandhaltung dokumentiert und archiviert. In ihm müssen die Beschreibung der Lage einer Feststellanlage im Gebäude, das Abnahmeprotokoll, die bauaufsichtliche Zulassung, die Wartungsanleitung sowie Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmassnahmen enthalten sein. Diese Dokumentation gilt es aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

dormakaba stellt ihren Kunden ein solches Basis-Prüfbuch zur Verfügung. Es bietet nicht nur Vorlagen und Checklisten für die Prüfung, sondern auch die relevanten Informationen aus den verschiedenen Quellen und Normen.

Unterhalt von Automatiktüren und Brandschutztüren organisieren

Immobilienverwalter, Eigentümer, Instandhaltungsleiter, Bewirtschafter, Facility Manager oder Infrastrukturleiter sind also aufgefordert, sich um die Wartung von Automatiktüren zu kümmern. Das liegt selbstverständlich nicht in jedermanns Kernkompetenz.

Genau deshalb kann sich ein Wartungsvertrag für Automatiktüren anbieten. So lagert man zwar nicht die Verantwortlichkeit aus, aber die angemessene Ausführung von Prüfungen und Wartungen. Dank regelmässiger Wartung und Checks eines Anbieters wie dormakaba sind die Automatiktüren immer auf dem neuesten Stand und Ausfällen wird wirksam vorgebeugt. Bei Störungen gibt es schnelle Hilfe und Reparaturen. Ausserdem lassen sich so Vorschläge für Verbesserungen und Modernisierungen ausarbeiten und diskutieren.

dormakaba bietet übrigens einen Online Sicherheits-Check für Automatiktüren an: Fotos der Tür aus etwa drei Metern Entfernung aufnehmen und hochladen. Die Experten von dormakaba prüfen die automatische Schiebetür, Drehflügeltür oder Karusselltür hinsichtlich Sicherheit und Normentreue und melden sich mit einer Erstberatung.

In Zusammenarbeit mit dormakaba Schweiz AG.

Lesen Sie auch: Fluchtwegsicherung – Tausend und eine Fluchtwegtür

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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