Freitag, 20. September 2024
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Um den Kampf gegen neue Designer-Drogen erfolgreich führen zu können, setzt die Schweiz weitere zwölf Substanzen sowie zwei Substanzgruppen ins Betäubungsmittel-Verzeichnis. Das betrifft auch manche Unternehmen.

Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden auch als «Legal Highs», «Designer-Drogen» oder «Research Chemicals» bezeichnet. Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist unbekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden, und ob sie abhängig machen. Wegen der ähnlichen Struktur mit Substanzen, die bereits unter Kontrolle stehen, muss davon ausgegangen werden, dass die neuen Substanzen schädlich sind.

Seit Dezember 2011 wurden 252 Einzelsubstanzen und 12 Gruppen (Derivate) in das Betäubungsmittelverzeichnis aufgenommen. Am 15. Dezember 2020 kamen 14 Stoffe neu ins Verzeichnis. Damit können die Behörden die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpfen. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt international abgestimmt und soll auch verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designer-Drogen wird.

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Neuer Kurs: Der Betäubungsmittel-Verantwortliche im industriellen Umfeld

Dementsprechend steigt auch die Betroffenheit der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Schweizer Firmen sind wichtige Hersteller neuer pharmazeutischer Wirkstoffe und Zwischenprodukte. Bei allen neuen Herstellrouten ist darum immer auch zu prüfen, ob ein Synthesebaustein oder ein Zwischen- oder Endprodukt in der Schweiz ein kontrollierter Stoff darstellt.

Wird dies sehr spät oder gar nicht erkannt oder berücksichtigt, hätte es gravierende juristische und geschäftliche Konsequenzen für die betroffene Firma. Viele Hersteller benötigen darum einen Beauftragten für Betäubungsmittel, der sich dieser Problematik bewusst ist und der innerhalb seiner Firma entsprechende Regelungen und Prozesse initiiert und überwacht.

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Der Kurs «Der Betäubungsmittel-Verantwortliche im industriellen Umfeld» am 22. März 2021 in Wallisellen sensibilisiert angehende und schon eingesetzte verantwortliche Personen für Betäubungsmittel auf dieses regulatorische Umfeld. Der gesetzliche Hintergrund wird vermittelt und die Melde-Tools der Swissmedic werden erklärt. Typische Vorgänge mit Betäubungsmitteln (Import, Export, Herstellung, Verarbeitung, Entsorgung) werden durchgespielt. In praktischen Übungen werden Fragestellungen aus der Praxis eines industriellen Herstellers behandelt.

Der Kurs wird von einem Verantwortlichen für Betäubungsmittel geleitet, der langjährig in einem Schweizer Produktionsbetrieb tätig war. Er vermittelt den Kursteilnehmern das Rüstzeug zur verantwortungsvollen Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten eines Betäubungsmittel-Verantwortlichen in einem Schweizer Industrieunternehmen.

 

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