Freitag, 20. September 2024
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Nachrichtendienstgesetz auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum dazugehörigen Verordnungsrecht zur Kenntnis genommen und die Verordnung über den Nachrichtendienst, die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes und die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten verabschiedet. Die drei Verordnungen treten mit dem Gesetz in Kraft.

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) regelt die Aufgaben, die Schranken und die Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im In- und im Ausland. Es schafft die Voraussetzungen für das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungen und Gefahren zum Schutz der Schweiz und kann in besonderen Lagen auch zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen – wie dem Schutz kritischer Infrastrukturen und des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes oder bei Entführungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Ausland – eingesetzt werden. Das NDG wurde am 25. September 2015 vom Parlament verabschiedet; Volk und Stände stimmten ihm am 25. September 2016 deutlich zu.

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Drei Verordnungen

Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Dafür sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) und die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND).

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

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Da der Vollzug des Nachrichtendienstgesetzes in bedeutendem Umfang ausserhalb der Bundesverwaltung in den Kantonen erfolgt, wurden die NDV und die VIS-NDB vom 11. Januar 2017 bis zum 16. April 2017 in die Vernehmlassung gegeben.

Hauptadressat des Verordnungsrechts sind die Kantone. Diese, sowie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten und der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, unterstützen die Vorlage dem Grundsatze nach einhellig, wenn auch mit Anpassungswünschen, die weitestgehend berücksichtigt werden konnten. Die Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts konnten beinahe vollumfänglich übernommen werden und die von Telekommunikationskreisen geäusserten Vorbehalte wurden so weit möglich berücksichtigt.

Die zeitgleich mit den Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer eingereichten Empfehlungen der GPDel wurden mehrheitlich übernommen.

Die SiK (SR und NR) haben zur Kenntnis genommen, dass die wichtigsten im Vernehmlassungsverfahren ausgesprochenen Empfehlungen in den Verordnungsentwürfen berücksichtigt worden sind und verzichten auf Änderungsvorschläge an den Bundesrat. Sie sprechen sich für eine rasche Inkraftsetzung des NDG und der dazugehörigen Verordnungen aus.

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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