Donnerstag, 26. Dezember 2024
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Der Bundesrat verbessert die Krisenorganisation der Bundesverwaltung: Er hat die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gutgeheissen und per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen und somit die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.

In einer Zeit zunehmender globaler Unsicherheiten hat der Bundesrat bereits am 29. März 2023 einen Richtungsentscheid zur Optimierung seines Krisenmanagements getroffen. Der Fokus liegt darauf, aufkommende Krisen so lange wie möglich innerhalb der bestehenden Strukturen der Bundesverwaltung zu bewältigen, jedoch mit beschleunigten Verfahren zur Steigerung der Effizienz. Zudem soll die frühzeitige Erkennung von Krisen verstärkt werden, um auf Lageveränderungen zeitgerecht reagieren zu können.

Die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung wurde auf der Grundlage des Richtungsentscheides des Bundesrates erarbeitet. Im Zentrum steht das neu ausgerichtete Krisenmanagement der Bundesverwaltung mit drei Schlüsselelementen:

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  • Der politisch-strategische Krisenstab ist zuständig für die Vorbereitung politischer und strategischer Entscheidungen. Er setzt sich in der Regel zusammen aus den Generalsekretärinnen oder Generalsekretären der betroffenen Departemente, den beiden Vizekanzlerinnen oder Vizekanzlern sowie der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik. Die Kantone werden bei Betroffenheit in beratender Funktion einbezogen.
  • Der operative Krisenstab koordiniert Massnahmen, um dem politisch-strategischen Krisenstab entscheidungsrelevante Informationen zu liefern und Aktionen umzusetzen. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der im Einsatz stehenden Krisenstäbe sowie aus weiteren betroffenen Verwaltungseinheiten der Departemente zusammen. Auf dieser Stufe werden auch Vertretungen des Bundesamts für Justiz und bei Betroffenheit der Kantone einbezogen.
  • Die Basisorganisation Krisenmanagement spielt eine zentrale Rolle in der Krisenvorbereitung und -bewältigung. Sie besteht aus Mitarbeitenden der Bundeskanzlei sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und kann bei Bedarf mit Expertinnen und Experten verschiedener Departemente ergänzt werden. Die Mitglieder arbeiten in der normalen Lage in ihren ordentlichen Linienfunktionen und stehen im Krisenfall zur Unterstützung bereit.

Ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie ist zudem der systematische Einbezug der Kantone, der Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer relevanter Akteure in die Krisenstäbe. Diese Massnahme fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind. Des Weiteren werden mit der KOBV die rechtlichen Grundlagen geschaffen für einen bedarfsorientierten befristeten Einsatz von Bundesangestellten zugunsten des Krisenmanagements der Bundesverwaltung («Personalpool Bundesverwaltung»).

Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit der Vorlage einverstanden und betont den Nutzen und die Wichtigkeit dieser Verordnung. Auf Wunsch der Kantone wurde unter anderem deren Einbezug in die Krisenorganisation verbindlicher geregelt.

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Die Verordnung betrifft nicht die Organisation des Krisenmanagements für spezifische Ereignisse, welche in die Zuständigkeit bereits bestehender Krisenstäbe fallen, wie etwa der Sonderstab Geiselnahme und Erpressung oder der Sonderstab Asyl. Auch Strukturen zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität der Bundesverwaltung sowie der Sicherheitsausschuss und die Kerngruppe Sicherheit sind hiervon ausgeschlossen.

Die Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

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