Freitag, 20. September 2024
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Künftig müssen Chemikalien mindestens in einer Amtssprache der Region gekennzeichnet sein. Damit wird der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Der Bundesrat hat entsprechende Änderungen der Chemikalienverordnung gutgeheissen.

Spätestens ab 2026 muss die Kennzeichnung von Chemikalien mindestens in einer Amtssprache des Ortes der Abgabe abgefasst sein. Die Regelung betrifft neben Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln alle gefährlichen Chemikalien, die ein Gefahrenpiktogramm tragen, wie zum Beispiel Abflussreiniger, Entkalker und Geschirrspülmittel.

Änderungen der Chemikalienverordnung treten am 1. Mai 2022 in Kraft

Künftig sind zudem nur noch jene in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe anmeldepflichtig, die nicht in der Europäischen Union (EU) registriert sind. Alle anderen Stoffe dürfen in Selbstkontrolle in Verkehr gebracht werden. Damit werden Handels¬hemmnisse abgebaut; gleichzeitig wird die Sicherheit im Umgang mit diesen Stoffen gewährleistet.

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Die Meldung von Chemikalien wird in einzelnen Punkten vereinfacht und an die Regelungen der EU angepasst.

Der Bundesrat hatte die Vernehmlassung zur Änderung der Chemikalienverordnung vom 31. März bis zum 16. Juli 2021 durchgeführt.

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