Freitag, 20. September 2024
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Als Aufsichtsbehörde für Datenschutz überwachte der EDÖB eine hohe Anzahl von digitalen Projekten zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Als Schlichtungsstelle für Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz hat er vermittelnd darauf hingewirkt, das Bedürfnis der Bevölkerung nach Nachvollziehbarkeit der staatlichen Seuchenbekämpfung mit der für die Bundesverwaltung prioritären Durchführung dieser Aufgabe in Einklang zu bringen.

Die Aufsichtstätigkeit im Bereich Datenschutz konzentrierte sich auf staatliche und private Applikationen zur Pandemiebekämpfung wie die «SwissCovid App», das «Covid-Zertifikat», «meineimpfungen.ch» oder «SocialPass». Wie aus unseren laufenden Mitteilungen zu diesen Projekten hervorgeht, erwies sich die Aufarbeitung und Behebung datenschutzrelevanter Mängel als herausfordernd. Dies vor allem dann, wenn wie im Fall der beiden letztgenannten Projekte gegen die privaten Betreiber der Applikationen formelle Aufsichtsverfahren eröffnet werden mussten, die mit Blick auf den zeitgerechten Schutz der Bevölkerung mit der erforderlichen Beschleunigung zu führen sind.

Bedürfnis nach Transparenz

Ein signifikanter Anteil an Zugangsgesuchen zu amtlichen Dokumenten wies einen Bezug zu Covid-19 auf und wurde im 28. Tätigkeitsbericht 2020/2021 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) deshalb separat ausgewiesen. Mit Rücksicht auf die spezielle Belastung gewisser Bundesstellen durch die Seuchenbekämpfung setzte sich der Beauftragte im Rahmen seiner Schlichtungstätigkeit gegenüber Medienschaffenden für die Erstreckung von Fristen ein. Auf Empfehlung des Beauftragten hat das Bundesamt für Gesundheit Zugangsgesuche zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen zwecks Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Schweiz aufgeschoben.

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Neues Datenschutzgesetz auf der Zielgeraden – Herausforderungen steigen

Das totalrevidierte Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25. September 2020 wird voraussichtlich im zweiten Semester 2022 zusammen mit der Ausführungsverordnung in Kraft treten. Die erforderlichen Anpassungsarbeiten (Merkblätter, Meldeportale, Gebührenerhebung etc.) seitens des EDÖB sind im Gang. Angesichts der weiter voranschreitenden Dynamik der Digitalisierung wird der EDÖB seine Aufsichtstätigkeit auch nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes auf systemrelevante Datenschutzverletzungen schweizerischer Datenbearbeiter fokussieren müssen. Aller Voraussicht nach wird er schwerlich alle Erwartungen nach Behandlung individueller Datenschutzanliegen erfüllen können.

Die Erneuerung des Angemessenheitsentscheides der Europäischen Kommission ist weiterhin ausstehend.

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Der 28. Tätigkeitsbericht 2020/2021 des EDÖB kann auf www.edoeb.admin.ch als e-Paper heruntergeladen werden.

Lesen Sie auch: «Revision der Datenschutzverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung»

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