Freitag, 20. September 2024
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Bei Gefahrgut ist der Name Programm: es handelt sich um Güter, von denen eine Gefahr ausgeht. Im Umgang mit diesen Gütern ist grundsätzlich Vorsicht geboten, will man sich und andere nicht gefährden. Zudem sind die vorhandenen Regeln und Vorschriften zu beachten um sicherzustellen, dass alle Abläufe gesetzeskonform sind.

1. Die Instruktion: Die Schulung aller Mitarbeiter, welche im Betrieb mit Gefahrgut zu tun haben, ist das A und O. Die Instruktion erfolgt durch den Gefahrgutbeauftragten (GGB) des Betriebes. Dies kann ein Mitarbeiter sein, welcher die Ausbildung zum GGB absolviert hat, oder aber ein externer GGB, welcher die Funktion im Mandat ausübt. Durch einen externen GGB ist es möglich, den Betrieb und die Abläufe aus einer gewissen Distanz unabhängig beurteilen zu können.

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Aus Erfahrung ist einmal jährlich eine Kurz-Instruktion erforderlich, um vorhandenes Wissen wieder aufzufrischen oder neue Themen aufzugreifen. Dies geschieht idealerweise in Kombination mit einem Gefahrgut-Audit. Wichtig ist dabei, dass gemäss SDR/ADR alle Instruktionsunterlagen fünf Jahre lang archiviert werden.

2. Das Audit: Einmal jährlich ist eine Überprüfung der Prozesse mittels eines Gefahrgut-Audits sinnvoll. Hierbei wird kontrolliert, ob die Abläufe im Zusammenhang mit dem Gefahrgut korrekt umgesetzt werden, ob alle Dokumente stimmen und ob die Infrastruktur intakt und geeignet ist (z.B. Kontrolle der Gefahrgut-Lager, Umschlagplätze etc.). Es wird überprüft, wie die Notfallplanung im Falle einer Havarie aussieht und ob Mängel bestehen, die behoben werden müssen.

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In einem Protokoll werden alle Punkte festgehalten und falls nötig Massnahmen definiert, um die Gesetzeskonformität und damit die Sicherheit zu gewährleisten.

3. Der Jahresbericht: Gemäss Artikel 11 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist der GGB verpflichtet, jährlich einen Gefahrgut-Bericht zu erstellen. Darin wird festgehalten, welche Gefahrgüter und welche Mengen im Berichtsjahr im Betrieb empfangen, transportiert und/oder versendet wurden. Es werden allfällige Ereignisse im Zusammenhang mit Gefahrgut dokumentiert und der Bericht muss von der Geschäftsleitung gegengezeichnet und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Autorin: Maria Bühler, Gefahrgutbeauftragte, Neosys AG

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