Bei der Lagerung gefährlicher Stoffe gibt es wichtige Fragen, die geklärt werden müssen. Ein paar solcher Fragen beantworten wir hier in Kürze.
Was ist der Unterschied zwischen der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe und dem Leitfaden zur Lagerung gefährlicher Stoffe?
Die Brandschutzrichtlinie bezieht sich auf Produkte mit gefährlichem Brandverhalten und beschreibt diese im Anhang der Richtlinie. Der Leitfaden bezieht sich primär auf die Produkte mit GHS-Einstufungen, also mit Gefahrenkennzeichnung. So finden sich in der Brandschutzrichtlinie unter anderem Vorschriften für die Lagerung von Reifen und pyrotechnischen Gegenständen: Im Leitfaden fehlen diese Produkte.
Was tun bei Widersprüchen zwischen Brandschutzrichtlinie und Leitfaden?
Beide Dokumente bieten eine Orientierung zur Einrichtung eines sicheren Lagers. Dabei wird das Thema Zusammenlagerung in beiden Literaturquellen unterschiedlich behandelt. Die Brandschutzrichtlinie gilt als Dokument mit «Gesetzescharakter» in Bezug auf Brandschutz. Der Leitfaden zur Lagerung gefährlicher Stoffe ist als sogenannte Orientierung zu verstehen, im Sinne des «Stands der Technik». Im Vorwort wird dazu ausdrücklich auf das Ausschliessen der Haftung hingewiesen sowie keine Gewähr der Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben. Letztlich gilt es abzuwägen, was der Sicherheit dient und dem Verhältnis angemessen ist. Sich nach der Brandschutzrichtlinie zu orientieren ist sicher korrekt, auch ist empfohlen sich vor dem Umsetzen von Massnahmen – wie ein Umbau oder Baugesuch – sich an die jeweils zuständige kantonale Behörde zu wenden.
Sind das deutsche und das schweizerische System der Lagerklasse identisch?
Wer die Lagerklassen direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt ermittelt, wird bemerken, dass die deutschen Hersteller teilweise Lagerklassen aufführen, die es im Schweizer Lagerklassensystem nicht gibt – zum Beispiel die Unterteilung der Gase in 2A und 2B oder die Klassen 8A für brennbare ätzende Gefahrstoffe und 8B für nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe und so weiter. Das Deutsche Lagerklassensystem ist dahingehend detaillierter als das Schweizer Lagerklassensystem. Wichtig ist sich für ein System zu entscheiden und beide nicht zu vermischen.
Bei der Einrichtung eines Lagers ist neben den Gefahrstoffen auch die Lagereinrichtung zu beachten. Wie weiss ich, ob Regale am Boden fixiert werden müssen?
Prinzipiell sind die Vorgaben vom Hersteller zu beachten. Bei älteren Regalen fehlt oft eine Installationsanleitung. Hier gilt es sich an der Suva-CL 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke» zu orientieren. Werden Regale mit einem Stapler bedient oder befindet sich ein Verkehrsweg für Stapler direkt davor, ist eine Fixierung zum Schutz vor Verschieben sicher erforderlich. Dazu ist ein Anfahrschutz mit einer Mindesthöhe von 400 mm zu installieren.
Wie hoch darf ich Behälter und Paletten stapeln?
Gebinde wie IBC oder Paletten besitzen zum Teil eine Kennzeichnung oder ein eigenes Stapelsystem des Herstellers – oft allerdings auch nicht. Dann kann man sich an der Suva-CL 67142 «Lagern und Stapeln» orientieren. Für die maximale Stapelhöhe mit Paletten und Behältern gilt die Formel «Höhe durch Breite = maximal 6». Allerdings müssen auch weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie die Eigenschaften des Materials, die Beschaffenheit des Bodens und weitere Aspekte, welche die Lagerhöhe reduzieren können.
Wo finde ich die wichtigsten Informationsquellen zur Einrichtung eines Chemikalien-Lagers?
- Sicherheitsdatenblatt des Herstellers
- Leitfaden zur Lagerung gefährlicher Stoffe mit weiterführender Literatur https://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151
- Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/
- Suva-CL «Sicherheitskennzeichnung» (alle Suva Checklisten und Publikationen unter www.suva.ch)
- Suva-CL 67142 «Lagern und Stapeln»
- Suva-CL 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke»
Wo finde ich spezifische Bestimmungen für Gase?
- EKAS-RL 6517 «Flüssiggas»
- Suva-CL 67068 «Gasflaschen, Lagerung und Umgang»
- Suva-Publikation 66122 «Gasflaschen (Lagern, Rampen, Gasverteilsysteme)
- Suva Merkblatt 2153 «Explosionsschutz – Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen»
Wo finde ich spezifische Bestimmungen für brennbare Flüssigkeiten?
- EKAS-RL 1825 «Brennbare Flüssigkeiten – Lagern und Umgang»
- Suva-CL 67013 «Umgang mit Lösemitteln (Brandschutz, Explosionsschutz, Vergiftung)»
- Suva-CL 67071 «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten»
- Suva-CL 67132 Explosionsrisiken (Explosionsschutzdokument für KMU)
- Suva Merkblatt 2153 Explosionsschutz – Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen
Wo finde ich spezifische Bestimmungen für ätzende Stoffe?
- EKAS-RL 6501 «Säuren und Laugen»
- Suva-CL 67084 «Säuren und Laugen»
Autor: Alexander Winkler, Sicherheitsingenieur und Gefahrgutbeauftragter, Neosys AG.
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