Freitag, 20. September 2024
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 einen Bericht verabschiedet, der in Erfüllung des Postulats „Digitale Brillen. Gefahren im Strassenverkehr“ verfasst wurde. Der Bundesrat ist der Meinung, die Abklärungen hätten gezeigt, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um das Tragen von sogenannten digitalen Brillen im Strassenverkehr zu regeln.

Das im Dezember 2014 von Ständerat Thomas Hefti eingereichte Postulat 14.4077 „Digitale Brillen. Gefahren im Strassenverkehr“ beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie sich das Tragen von digitalen Brillen auf die Ablenkbarkeit beim Führen eines Fahrzeuges auswirkt. Mit digitalen Brillen, die auch als Smart Glasses oder Datenbrillen bezeichnet werden, können jederzeit Informationen auf einem kleinen Display (Bildschirm) ins Gesichtsfeld eingeblendet werden. Zu prüfen war zudem, welche Rechtsvorschriften andere Staaten bezüglich des Einsatzes von Datenbrillen haben und ob im Bereich Haftung und Versicherung die heutigen Regelungen ausreichend sind.

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Die Abklärungen hätten ergeben, dass in der Schweiz derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Der internationale Vergleich habe gezeigt, dass andere Ländern für das Thema ebenfalls sensibilisiert seien, aber die Weiterentwicklung der Innovationen abwarten möchten, bevor allenfalls gesetzgeberisch eingegriffen werde.

Sowohl im Strassenverkehrsrecht als auch im Haftpflicht- und Versicherungsrecht dränge sich zurzeit keine Neuregelung auf. Das ASTRA werde jedoch die Weiterentwicklung in diesem Bereich aufmerksam beobachten.

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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