Freitag, 20. September 2024
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Die Rückerstattung der Annullationskosten im Falle einer zweiten Corona-Welle oder wegen Quarantäne handhaben Anbieter von Reiseversicherungen unterschiedlich, wie eine Comparis-Analyse zeigt.

Reisen in gewisse Länder wie etwa Deutschland oder Österreich sind unter Auflagen wieder möglich. «Wer nun dieser Tage eine Reise bucht, läuft aber Gefahr, trotzt bestehender Annullationskostenversicherung kein Geld zu sehen», warnt Comparis-Finanzexperte Frédéric Papp. Das geht aus einer Comparis-Analyse von neun Versicherern hervor. So erstatten die Vaudoise*, Generali und die Allianz Global Assistance die Reisekosten nicht zurück, wenn etwa ausländische Behörden erneut Einreisesperren verhängen. Kein Geld sehen Konsumenten, die ihre Reise mit einer von Kreditkarten-Emittenten Swisscard herausgegebenen Kreditkarte bezahlt haben. Versicherungspartner der Swisscard ist ebenfalls die Allianz Global Assistance.

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Teilweise keine Deckung bei Quarantäne

Reisen dürfen auch nicht angetreten werden, wenn Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person besteht. Das Bundesamt für Gesundheit fordert in diesem Fall, dass sich die betroffene Person in Selbstquarantäne begibt. Bei Vaudoise und Generali gibt es in diesem Fall keine Deckung. Allianz Global Assistance vergütet die Kosten nur, sofern im Nachhinein tatsächlich eine Covid-19-Erkrankung vorlag. «Versicherer verlangen in der Regel ein ärztliches Attest, dass die Notwendigkeit der Quarantäne bescheinigt», sagt Papp.

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Covid-19-Ausschluss bei Neuabschlüssen

Genau hinschauen muss, wer heute eine Annullationskostenversicherung abschliessen will. Generali, Vaudoise und Mobiliar schliessen Annullationen im Zusammenhang mit Covid-19 aus. Selbst bei einer nachweislichen Erkrankung an Covid-19 zahlen die drei nicht. Andere Versicherer wie Axa, Zurich und Helvetia gewähren bei einem Neuabschluss zwar weiterhin Deckung, wenn die Reise aufgrund einer tatsächlichen Covid-19-Erkrankungen nicht angetreten oder fortgeführt werden kann. Nicht mehr zu den versicherten Ereignissen gehören indes unter anderem Annullationen von Reisen aufgrund behördlich angeordneter Einreisesperren.

Auf Kulanz hoffen

Die Rückvergütung der Reisekosten muss zuerst bei den Veranstaltern (Reisebüros, Hotels, Fluggesellschaften etc.) verlangt werden. Erfolgt keine Entschädigung vom Veranstalter, können die Kosten bei der Annullationskostenversicherung angemeldet werden. Gewähren Versicherungen auf den ersten Blick keine Deckung im Zusammenhang mit Corona, soll man die Hände nicht in den Schoss legen, rät der Comparis-Finanzexperte. «Versicherer prüfen jeden Einzelfall und zeigen sich womöglich kulant, auch wenn laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz besteht», so der Comparis-Finanzexperte.

*Bei der Vaudoise kann eine Annullationskostenversicherung nicht direkt abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine kostenlose Dienstleistung bei Abschluss einer Vaudoise Autoversicherung.

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