Donnerstag, 28. November 2024
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Die Begleitung digitaler Grossprojekte steht nach wie vor im Zentrum der Tätigkeit des EDÖB. Das E-ID-Gesetz als Grundlage zur Nutzung einer SwissID, der Risikobericht zur Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator oder die Auflagen für das e-Ticketing bzw. öV-Apps unterstreichen diese Priorisierung. Als Aufsichtsbehörde musste der Beauftragte gegen die Bearbeitung von Grundversichertendaten der Krankenversicherung einschreiten und sich mit den Datenlecks mehrerer Grossfirmen auseinandersetzen. Als Öffentlichkeitsbeauftragter konnte der EDÖB die Effizienz seiner Schlichtungsverfahren markant steigern und zur Kenntnis nehmen, dass der Nationalrat oppositionslos dafür einsteht, dass die Transparenz bei Beschaffungen sichergestellt bleibt – und das Öffentlichkeitsprinzip nicht zur Farce wird.

Die Phänomene der digitalen Realität wie Big Data und Algorithmen, e-Commerce, e-Health, Mobiliät und digitale Identifikation stehen weiterhin im aufsichtsbehördlichen Fokus. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der verzögerten Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) als besondere Herausforderung. Während die Datenschutzbehörden in den EU-Staaten vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Verfügungs- und Sanktionsbefugnissen und erheblichen zusätzlichen Ressourcen ausgestattet worden sind, verfügt der EDÖB bis auf Weiteres nur über die im DSG von 1993 vorgesehenen Empfehlungsbefugnisse und die gleichen Mittel wie 2005, zwei Jahre vor der Vermarktung des ersten Smartphones. Er wird dennoch weiterhin alles daran setzen, betroffene Schweizer Unternehmen bei der Anwendung der DSGVO mit Rat und Tat zu begleiten. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz und die Wirtschaft verdienen einen zeitgemässen Datenschutz. Die Totalrevision des DSG sollte deshalb zügig behandelt werden.

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Datenlecks und informelle Selbstbestimmung in digitalen Grossvorhaben
Im Berichtsjahr musste sich der Beauftragte mit mehreren Datenlecks wie bei Swisscom oder der international tätigen Inkassofirma EOS auseinandersetzen. Eingreifen musste er bei einem Bonusprogramm der Helsana Krankenkasse. Gegen letztere führt der EDÖB Klage, da seine Empfehlungen abgelehnt wurden. Die Menschen sind im öffentlichen Raum zunehmender Beobachtung ausgesetzt. Der EDÖB begleitet deshalb zahlreiche digitale Grossvorhaben wie beispielsweise die Schaffung einer elektronischen Identität (E-ID) oder e-Ticketing-Applikationen im öffentlichen Verkehr, wo anonymes und diskriminierungsfreies Reisen auch dann möglich sein muss, wenn dereinst keine Ticketautomaten mehr zur Verfügung stehen sollten.

Selbstbestimmung vor Sicherheit
Mit Blick auf die weltweite Verfügbarkeit kostengünstiger Gesichtserkennungstechnologie warnt der Beauftragte vor den Entwicklungen, die sich in autoritären Staaten zu einer flächendeckenden Überwachung und Identifizierung der Bevölkerung und damit zum Verlust von Privatsphäre und Selbstbestimmung auswachsen. Da im demokratischen Rechtsstaat der grundrechtliche Schutz der Freiheit gegenüber der Wahrung der Sicherheit stets Vorrang behalten muss, sieht der Beauftragte mit Sorge, dass die sicherheitsbehördliche Datenbearbeitung auch in der Schweiz zunehmend auf schwer eingrenzbare Personenkategorien wie „Gefährder“ ausgeweitet werden soll. Mit Blick auf das Wirrwarr polizeirechtlicher Spezialerlasse des Bundes, das durch weitere Gesetze wie z.B. jenes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus angereichert werden soll, fordert der EDÖB die überfällige Ausarbeitung eines bürgerverständlichen Polizeigesetzes des Bundes. Sobald der Bund diese Hausaufgabe erfüllt, welche die Kantone längst gemacht haben, können sich die Bürgerinnen und Bürger auch eine Übersicht über seine vielen polizeilichen Informationssysteme verschaffen.

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Informationsdienstleistung vor Eidg. Wahlen 2019
Die unberechtigten Zugriffe auf Personendaten von ahnungslosen Facebook-Usern durch die englische Firma Cambridge Analytica im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen 2017 und der Brexit-Abstimmung haben weltweit Empörung ausgelöst. Im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen 2019 werden der EDÖB und die kantonalen Datenschutzbeauftragten (Privatim) mit Unterstützung einer Kontaktgruppe von Experten die Bevölkerung über digitale Personendatenbearbeitungsmethoden auf dem Laufenden halten, die im Zusammenhang mit der politischen Meinungsbildung in Bund und Kantonen zum Einsatz gelangen könnten. Diese Informationsdienstleistung der Datenschutzbehörden zu Gunsten der Bevölkerung wird sich auf datenschutzrechtliche Aspekte beschränken.

BGÖ: Effiziente Schlichtungsverfahren und Transparenz bei Beschaffungsprojekten
Im Rahmen eines einjährigen Versuchs ist der EDÖB am 1. Januar 2017 zu einem beschleunigten und summarischen Verfahren mit mündlichen Schlichtungsverhandlungen übergegangen. Nachdem sich dieser Versuch bewährt und zum angestrebten Abbau aller Pendenzen sowie rascheren und mehr einvernehmlichen Lösungen geführt hat, konnte die neue Arbeitsmethode in den Dauerbetrieb überführt werden.
In der letzten Woche der Sommersession 2018 hat der Nationalrat in der Detailberatung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) oppositionslos am Öffentlichkeitsprinzip bei Beschaffungen durch die öffentliche Hand festgehalten. Damit lehnt er die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung des Öffentlichkeitsprinzips ab. Der Öffentlichkeitsbeauftragte hofft, dass nun auch der Ständerat diesem Entscheid folgt und damit die Transparenz im Beschaffungswesen weiterhin sichergestellt ist.

Der vollständige 25. Tätigkeitsberichts 2017/2018 ist auf www.derbeauftragte.ch abrufbar (Rubrik Dokumentation). Die wichtigsten Themen sind im Resümee zusammengefasst.

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