Donnerstag, 19. September 2024
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Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit dem Ziel der Eingliederung haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen.

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen ist für die Arbeitgebenden ein wichtiges Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels. Deshalb sollen die Eingliederung oder Wiedereingliederung sowie der Verbleib im ersten Arbeitsmarkt verstärkt gefördert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren unterschrieben.

Partnerschaftliche Rahmenvereinbarung

Die Basis für die Vereinbarung bildet die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene. Sie sieht vor, praxistaugliche und branchenspezifische Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, die sowohl für die IV als auch für den SAV von Interesse sind. So werden den Mitgliedern des Dachverbandes geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die die Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung verbessern. Der SAV hat den Verein Compasso, dessen Patronatsgeber der SAV ist, mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.

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Eingliederung: Branchenspezifische Massnahmen starten im Mai

Im Zentrum der Massnahmen, die ab dem 1. Mai umgesetzt werden, steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Einsatz des REP soll ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden.

Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Dadurch erhalten Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können. Ausserdem werden die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht. Die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.

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Branchenverbände wirken mit

Verschiedene Branchen haben sich bereit erklärt, diese Massnahmen gemeinsam mit Compasso zu entwickeln und umzusetzen. Es sind dies der Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleistungen Allpura, der Verband der Schweizer Elektrobranche EIT.swiss, der Arbeitgeber- und Berufsverband der Gebäudetechnik suissetec sowie der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse.

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