Freitag, 20. September 2024
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Die elektrischen Elektro-Trottis sind auf Erfolgskurs. Als praktisches Fortbewegungsmittel für kurze Distanzen werden sie gerne von Touristen in europäischen Städten gemietet. Der TCS hat die in Europa gültigen Regeln zusammengestellt und dabei die wichtigsten Unterschiede zwischen den Ländern hervorgehoben.

Die mit Elektromotor ausgerüsteten Trottinettes erfreuen sich grosser Beliebtheit. Damit aus dem Spass aber nicht wegen Bussen teurer Ernst wird, sollte man sich vor der Fahrt über die bestehenden Vorschriften informieren. Diese variieren von Land zu Land zum Teil erheblich.

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Das Mindestalter

Um in Österreich mit einem Elektrotretroller fahren zu dürfen, muss man mindestens zehn Jahre alt sein, einen Velofahrausweis besitzen und von einem mindestens 16-jährigen Fahrer begleitet sein. Ohne Fahrausweis muss man mindestens zwölf Jahre alt sein. Das gleiche Mindestalter zählt auch in Frankreich, wobei Kinder von einem Erwachsenen begleitet sein müssen, wenn sie sich ausserhalb der Agglomeration bewegen. In Deutschland, Spanien und Italien gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, um mit einem e-Trottinett zu fahren. Unser südlicher Nachbar verlangt zusätzlich einen Fahrausweis der Kategorie AM bis 16 oder 18 Jahre je nach Stadtreglement. In einigen Städten sind Elektrotretroller überhaupt verboten.

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Die Sicherheitsausrüstung

Im Allgemeinen ist das Tragen eines Helms auf einem e-Trottinett in Europa nicht zwingend, aber es gibt Ausnahmen. In Spanien müssen Kinder bis 16 Jahre einen Helm tragen, während er in Österreich ausserhalb der Agglomerationen und städtischen Gebieten obligatorisch ist. Die gleiche Regel gilt in Frankreich auf allen Strassen, die mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h belegt sind. Was die Kleidung betrifft, schreiben Frankreich und Italien bei schlechten Sichtverhältnissen das Tragen von reflektierenden Kleidern vor. Die französischen und deutschen Behörden verlangen ausserdem eine Unfallversicherung. Der TCS empfiehlt, bei einer Miete eine solche Versicherung abzuschliessen.

Wo man fahren darf

In mehreren Ländern Europas sind e-Trottinetts den Fahrrädern gleichgestellt, was heisst, dass ihre Benutzer die gleichen Vorschriften beachten und sich auf den diesen Fahrzeugen zugeteilten Fahrbahnen bewegen müssen. In Frankreich, Deutschland und Österreich darf auf Gehsteigen und in Fussgängerzonen nur gefahren werden, wenn es explizit erlaubt ist. In Italien sind Elektrotretroller auf Fahrradwegen und auf Strassen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zugelassen. Sie sind auf Gehsteigen und in Fussgängerzonen erlaubt, aber nur mit einer Geschwindigkeit von maximal sechs km/h. In Spanien legen die Gemeinden die Fahrvorschriften fest. Zum Beispiel kann man in Barcelona nur auf Fahrradwegen fahren, während in Madrid die e-Trottinetts auch in den Tempo-30-Zonen sowie auf den Gehsteigen erlaubt sind unter der Bedingung, dass sie fünf km/h nicht überschreiten.

Achtung bei Alkoholkonsum

Wie für alle Verkehrsteilnehmer ist der Blutalkoholgehalt auch für e-Trottinettfahrer in ganz Europa streng begrenzt. Österreich ist in dieser Beziehung der toleranteste Nachbar der Schweiz und erlaubt einen Blutalkoholspiegel, der niedriger als 0.8‰ sein muss. Deutschland ist hingegen am strengsten: Dort ist für Fahrer unter 21 Jahren jeglicher Alkoholkonsum verboten. Für die anderen Benutzer beträgt der Grenzwert 0.5‰. Letzterer gilt auch Frankreich und in Italien für alle Personen, die alt genug sind, um Alkohol zu konsumieren. Der TCS erinnert jedoch an den alten Grundsatz, der auch für Tretrollerfahrer gilt: «Wer fährt, trinkt nicht.“

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2 Kommentare

  1. Karin Fust auf

    Guten Tag

    Danke für den Artikel. Könnten Sie den bitte noch ergänzen bezüglich eigenem Elektro-Trotti? In Deutschland z.B. braucht es ein Kennzeichen (was CH-Trottis nicht haben). Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Welche Voraussetzung muss ein eigenes Gefährt erfüllen?

    • Stefan Kühnis auf

      Hallo Frau Fust

      Hierzu gibt es einen guten Link: https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/fahrzeugarten/smartwheel-trendfahrzeuge.php

      Zusammengefasst gilt für E-Trottis:
      Max. Motorgeschwindigkeit: 20 km / h
      Leistung Motor: Max 0.5 kW
      Typengenehmigung: Nicht erforderlich
      Kontrollschild: Nicht erforderlich
      Mindestalter: 14 Jahre
      Führerausweis: 14-16 J. = Kat. M / + 16 J. = Keinen
      Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
      Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
      Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
      Auf Fussweg zugelassen: Nein
      Gleiche Regeln wie Velo: Ja
      Kategorie: Leicht-Motorfahrrad

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