Freitag, 20. September 2024
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Ganz eindeutig ist für Epilepsie-Betroffene nur diese Information: Für „schnelle“ E‑Bikes mit Nummernschild (offiziell „Motorfahrräder“, auch S‑Pedelecs genannt) gelten die gleichen Regeln wie für Mofas und damit fürs Autofahren. Zudem gilt Helmpflicht und ein Mindestalter von 14 Jahren.

Für normale Velos und langsame Elektrovelos (auch Pedelecs oder offiziell „Leicht-Motorfahrräder“) ist die Situation komplizierter. Es gibt keine offiziellen Regeln, sondern liegt in der Selbstverantwortung, weil sich Betroffene zumindest bei vorsichtigem Fahren hauptsächlich selbst gefährden. Ausserdem lässt sich im Fall einer „Aura“ meist schneller reagieren und anhalten als am Steuer eines Wagens. Es hängt also stark von der individuellen Situation ab.

Epilepsie und Velo: Risikoeinschätzung nötig

Die Schweizerische Epilepsie-Liga empfiehlt eine persönliche Risikoeinschätzung gemeinsam mit den behandelnden Neurologen. Es kann sinnvoll sein, bestimmte Einschränkungen einzuhalten, um die Gefahren zu verringern. Zum Beispiel:

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  • Fahren nur in verkehrsberuhigten Gebieten oder Parks
  • Langsam und vorsichtig fahren
  • Steile oder anderweitig gefährliche Strecken vermeiden, wo ein Sturz eine erhöhte Gefährdung darstellt
  • In Begleitung fahren
  • Nur zu einer Tageszeit fahren, zu der üblicherweise keine Anfälle auftreten.

Möglicherweise kann auch ein Dreirad sinnvoll sein, um die Sturzgefahr zu verhindern. Es gibt Sonderanfertigungen mit speziellen Bremssystemen. Fahren mit Helm sollte ohnehin selbstverständlich sein, mit Epilepsie erst recht.

Autor: Frédéric Zubler; Stand der Informationen: 22. März 2021.

Lesen Sie auch: «Epilepsie-Liga lanciert Aufklärungskampagne»

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