Freitag, 20. September 2024
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Seit dem 1. Juni 2019 verfügt das BAG über einen gesetzlichen Auftrag im Bereich nichtionisierende Strahlung und Schall. Die neue Gesetzgebung schützt die Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen von Solarien, Laserpointern, kosmetischen Licht- und Laserbehandlungen und an Veranstaltungen mit Schall und Laserstrahlung.

2019 haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und das BAG gemeinsam den Bericht «Umwelt und Gesundheit in der Schweiz» herausgegeben. Eine intakte Umwelt stärkt die Gesundheit der Bevölkerung, so lautet die Quintessenz. Das Risikomanagement von nichtionisierender und ionisierender Strahlung wird nicht zuletzt deshalb vermehrt als integraler Bestandteil der Umweltgesundheit betrachtet. Folgerichtig hat der Bundesrat im April 2019 die Verlängerung des Radiumaktionsplans bis 2022 beschlossen. Die fast 1000 Gebäude und Gärten, die als potenziell mit Radium-226 kontaminiert gelten, können nun weiter untersucht und wenn erforderlich saniert werden. Damit sollte niemand mehr über längere Zeit hohen Radium-226-Konzentrationen, die auf die frühere Uhrenindustrie zurückgehen, ausgesetzt sein. Was den Kampf gegen das Radon anbelangt, soll die Schutzstrategie bewirken, dass dieser Schadstoff bei der Erneuerung des Immobilienparks künftig stärker berücksichtigt und damit die Innenraumluft verbessert wird.

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Im Hinblick auf den Rückbau des Kernkraftwerks Mühleberg sieht sich das BAG bei seiner Überwachung der Umwelt mit einem historisch bisher einmaligen Szenario konfrontiert. Insgesamt resultiert eine Veränderung der Risiken: Allfällige Abgaben von Radioaktivität an die Luft beim Rückbau werden voraussichtlich deutlich schwächer und stärker lokal auftreten als während der Betriebsphase. Aus diesem Grund platzierte das BAG unter anderem Anfang 2020 eine Überwachungssonde für die Luft in unmittelbarer Nähe zum Kernkraftwerk.

Strahlenschutz in der Medizin

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«So viel wie nötig, so wenig wie möglich» – das gilt auch für den Einsatz ionisierender Strahlung in der Medizin. In der Regel profitieren Patientinnen und Patienten von Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung. In den letzten Jahren hat man viele Anstrengungen unternommen, um bei den Strahlendosen zu optimieren, beispielsweise mit der Einführung diagnostischer Referenzwerte. Diese definieren Referenzgrössen, die es erlauben, Strahlenexpositionen unter Berücksichtigung medizinischer Notwendigkeiten so niedrig wie möglich und sinnvoll zu halten. Aktuell rückt nun vermehrt das Prinzip der Rechtfertigung in den Vordergrund. Hier prüfen Expertinnen und -Experten, ob eine Strahlenanwendung gerechtfertigt und notwendig ist. Ist dies nicht der Fall, entstehen unnötige Strahlendosen und Kosten. Mit der revidierten Strahlenschutzverordnung hat der Bund deshalb das Prinzip der Rechtfertigung von Strahlenanwendungen in der Medizin verstärkt und schreibt klinische Audits vor.

In diesen Kontext gehört auch die europaweite Kommunikationskampagne der Heads of European Radiological Protection Competent Authorities HERCA. Sie sensibilisiert verschreibende Ärztinnen und Ärzte für den angemessenen und gerechtfertigten Einsatz medizinischer Bildgebung. Das BAG hat das Kampagnenmaterial von HERCA den nationalen Bedürfnissen angepasst.

56 gemeldete Ereignisse

2019 hat das BAG 56 Meldungen zu radiologischen Ereignissen erhalten, 33 davon betrafen medizinische Strahlenereignisse. Im Ergebnisbericht finden sich jeweils ein statistischer Überblick dazu sowie Kurzberichte zu den markantesten Vorfällen: 2019 waren dies eine Fehlbestrahlung in der Dermatologie, die Grenzwertüberschreitung einer Augenlinsendosis durch Kontamination und Funde von radioaktiven Panzerungsplatten. Zwar gab es im Vergleich zum Vorjahr mehr Meldungen zu medizinischen Strahlenereignissen, vermutlich setzen die Betriebe die mit der Revision eingeführte Meldepflicht für Patienten- oder Organverwechslungen in der Radiologie und der Nuklearmedizin aber noch nicht konsequent um. Das BAG informiert die Betriebe bei seinen Inspektionen deshalb weiterhin über diese bestehende Meldepflicht.

Der ganze Bericht «Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität in der Schweiz – Ergebnisse 2019», BAG, Abteilung Strahlenschutz, Mai 2020, ist hier verfügbar.

 

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