Freitag, 20. September 2024
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Die ausserordentliche Situation der Pandemie mit dem neuen Coronavirus hat dazu geführt, dass seit Mitte März 2020 keine Ersthelferausbildungen mehr durchgeführt wurden.

Die First-Aid-Kommission des Interverbands für Rettungswesen IVR bringt im Sinn einer Hilfestellung einige Bemerkungen zu den aktuell bestehenden Reglementen und den vorgesehenen Lockerungsschritten ein, um möglichst kongruente Kursbedingungen der IVR-anerkannten Kursanbieter zu gewährleisten:

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  • Die Vorgaben des Bundes sind verbindlich einzuhalten.
  • Das Schutz-und Hygienekonzept und deren Einhaltung liegt in der Verantwortung der Ausbildungsorganisation und deren Kursleitung und ist allen Organisationsmitgliedern vertraut.
  • Im Bereich Reanimationsausbildung sind die aktuellen Sicherheitsempfehlungen der Fachorganisationen zu berücksichtigen. Insbesondere wird auf die Empfehlungendes SRC (https://www.resuscitation.ch) verwiesen. Diese sind in Anlehnung zu den COVID-19 Guidelines – BASIC LIFE SUPPORT (BLS) des ERC (European Resuscitation Council) festgehalten. Zusätzliche Empfehlungen des SRC im Bereich Ausbildung sind auf der Homepage dargelegt.
  • Die allgemeinen Zielsetzungen der Reglemente bleiben gültig.
  • Die vorgegebenen Kurszeiten gemäss Reglemente werden eingehalten.
  • Die in Reglement Stufe 1 IVR formulierten Leitziele zu Sicherheit, Schutz und Hygiene sind in den Reglementen der Stufe 2 und 3 IVR nicht mehr explizit aufgeführt. Im Sinne einer Vertiefung und Anpassung an die Aktualität mit dem neuen Coronavirus ist diesem Aspekt auf allen Stufen Rechnung zu tragen.
  • Die Motivation zur Hilfeleistung ist unter dem Aspekt der aktuellen Situation mit dem neuen Coronavirus als möglichen hemmenden Faktor anzusprechen und Selbst- sowie Fremdschutzmöglichkeiten sind aufzuzeigen.
  • Das methodisch-didaktische Vorgehen ist soweit anzupassen, dass die Vorgaben der Reglemente im Verhältnis Theorie und Praxis umgesetzt werden können. Es ist darauf zu achten, dass Fallbeispiele mit Überraschungscharakter so geplant werden, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden.

Zertifikate Ersthelfer Stufe 1 –3 IVR

Die First-Aid Kommission hat am 28. April 2020 entschieden, dass Ersthelfer Stufen 1 -3 IVR, bei welchen die Zertifikate in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 verfallen, eine Fristverlängerung von einem Jahr für die Erneuerung der Zertifikate erhalten. Mit diesem Entscheid wird der ausserordentlichen Situation mit der Pandemie Rechnung getragen, in welcher viele Kurse nicht durchgeführt werden dürfen und somit verschoben werden. Das Zeitfenster von einem Jahr ergibt bei der erwähnten Zielgruppe die Möglichkeit, die Planung der Kurse sinnvoll vorzunehmen. Aus logistischen Gründen werden die Zertifikate, welche im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 verfallen, anlässlich des entsprechenden Kursbesuchs wieder aktualisiert.

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