Freitag, 20. September 2024
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Jedes Jahr um den 1. August verletzen sich in der Schweiz gemäss UVG-Unfallstatistik rund 110 Menschen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen am 1. August gehören Verbrennungen, vor allem von Händen und Fingern (37%), und Gehörschäden (22%).

So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich deshalb bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen. Vom Basteln von Eigenkreationen wird dringend abgeraten. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.

Gemäss Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), der BFU und der Suva sind vor allem unachtsames und fahrlässiges Verhalten die Hauptursachen für Unfälle.

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Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

  • Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
  • Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten – je nach Art des Feuerwerkskörpers sind das 40 bis 200 Meter. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.
  • An Festtagen Dachluken, Fenster und Türen schliessen.
  • Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten – nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen.
  • Bei Versagern mindestens 15 Minuten warten und sich erst dann nähern. Versager mit einer Reserve-Zündschnur erst nach 15 Minuten erneut zünden. Sollte auch diese versagen, dann erneut 15 Minuten warten und keinen weiteren Versuch mehr unternehmen. Bringen Sie den Versager an die Verkaufsstelle zurück.
  • Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren. Raketen zum Abfeuern nicht in den Boden stecken, stattdessen Flasche oder Abschussrohr im Boden verankern.
  • In der Nähe von Feuerwerkskörpern nicht rauchen.
  • Weisungen der Behörden befolgen. Eine Übersicht zu den Feuerverboten ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.

Lesen Sie auch: «Ersthelfer Symposium 2021: Erste Hilfe bei Verbrennungen»

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