Freitag, 20. September 2024
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Für die Lagerung von «Chemieprodukten» in Versandstücken bietet der neue Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» eine Orientierungsmöglichkeit. Im neuen Kapitel 12 werden die sieben wesentlichen Schritte zum Lagerkonzept beschrieben.

Nachdem GHS nun vollständig von den Herstellern umgesetzt ist oder sein sollte, wurde der Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» auf das Jahr 2018 hin vollständig überarbeitet. Der Leitfaden bezieht die verschiedenen Themen ein, die es bei der Lagerung gefährlicher Stoffe zu beachten gilt. Umfangreiches Fachwissen und Vorgaben zur Zusammenlagerung, zum Brand- und Gewässerschutz und zur Arbeitssicherheit sind übersichtlich aufbereitet. Das gibt einen Überblick, bevor man sich vertieft mit spezifischen Forderungen und kantonalen Vorgaben auseinandersetzen muss.

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Was ist neu im Leitfaden?

Im aktuellen Leitfaden wurden zahlreiche Begriffe überarbeitet und ergänzt. Es gibt diverse fachspezifische Änderungen. Die Literaturquellen wurden angepasst und vieles mehr. Dagegen ist die unterstützende Checkliste für ein Lagerkonzept im Kapitel 13 auf Seite 49 weitgehend unverändert. Die Beilagen 1 (Ablaufschema) und 2 (Zusammenlagerung) wurden entsprechend aktualisiert. Hinzu kam das praktische Kapitel 12: «In sieben Schritten zum Lagerkonzept».

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Die sieben Schritte zum Lagerkonzept

Der Leitfaden zeigt in der praktischen Umsetzung auf, was die Brandschutzrichtlinie im Abschnitt 3.6.1 Lagerkonzept explizit fordert:

«Ein Lagerkonzept besteht üblicherweise aus:

  • Art und Menge der zu lagernden gefährlichen Stoffe (Lagerliste);
  • Informationen über den Lagerort, Lagerart und Lagerbehältnis;
  • bauliche, technische und organisatorische Massnahmen.»

Wie dies in der Praxis aussehen kann, ist im folgenden Beispiel als Lageplan mit konkreten Informationen zu Mengen, Getrenntlagerung durch Auffangwannen etc. dargestellt.

>> Schritt 1 stellt die Erstellung einer Lagerliste die Basis dar.

Ein Tipp der Neosys AG: Vorgängig ist es sinnvoll, vor allem bei alten Lagerbeständen, sich zu hinterfragen: Was ist wirklich im Lager erforderlich? Was kann reduziert werden? Was kann kurzfristig bestellt werden und muss nicht mehr an Lager sein? Können gefährliche Stoffe durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden? Als Basis hat sich für kleine und mittlere Betriebe eine Excel-Tabelle bewährt. Später wird die Filterfunktion eine grosse Hilfe bei der Analyse darstellen. Fügen Sie auch eine Tabelle für den Ort ein, oftmals gibt es verschiedene Lagerorte, Lagerregale oder Gefahrstoffschränke mit gleichen Gefahrstoffen.

>> In Schritt 2 wird auf die wesentlichsten Aspekte zur Ermittlung der nachfolgenden Lagerklasse hingewiesen.

Ein Tipp der Neosys AG: Ergänzend ist wichtig, als Literaturgrundlage das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des Herstellers heranzuziehen. Ein wesentlicher Orientierungspunkt ist bei Säuren und Laugen der pH-Wert. Der Abschnitt 9 enthält dazu wichtige Informationen über die physikalischen und chemischen Eigenschaften.

>> In Schritt 3 geht es darum, die maximale Lagermenge zu ermitteln.

Ein Tipp der Neosys AG: Oftmals begegnet man schon kurze Zeit nach dem Neubau eines Lagers dem Platzproblem. Es gibt Produktionsaufträge, für die grössere Mengen an Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, Produktionslinien werden geändert und die Führungsebene plant einen Erweiterungsbau oder ein neues Produkt. Daher ist zum einen wichtig, eine Absprache auf allen Ebenen und Abteilungen eines Betriebs und zum anderen eher grosszügig neben der maximalen Lagermenge eine 20-prozentige Reserve einzuplanen.

>> Im Schritt 4 geht es um die Ermittlung der Lagerklassen. Ein anschauliches Beispiel im Leitfaden zeigt, wie die Lagerliste gestaltet werden kann.

Ein Tipp der Neosys AG: Häufig fällt es schwer, die Lagerklasse eindeutig zu ermitteln. Daher ist unbedingt die Beschreibung auf Seite 17 des Leitfadens zur Anwendung des Ablaufschemas zu beachten. Hier ist es wichtig, jeden Stoff einheitlich zu beurteilen. Wenn nun keine H-Sätze angegeben sind, dann handelt es sich oft um einen Stoff, der den übrigen Flüssigkeiten oder Feststoffen ohne Gefahrenkennzeichen – also  den nicht Gefahrenstoffen (NG) – zugeordnet werden kann.

>> Das Zuordnen der Lagermenge zu den Lagerklassen erfolgt mit Schritt 5.

Ein Tipp der Neosys AG: Für die Zuordnung ist es von Vorteil eine Exceltabelle zu nutzen, um automatisch die Summe der Lagermengen pro Lagerklasse zu ermitteln. Die Filterfunktion ist dabei sehr zeitsparend.

>> Im Schritt 6 geht es um die Anforderungen an die Lagerräume. Diese umfassen die technischen und organisatorischen Massnahmen.

Ein Tipp der Neosys AG: Das Sicherheitsdatenblatt führt im Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung die wichtigsten Lagerbestimmungen auf. Um auch die Aspekte der Schutzausrüstung zu berücksichtigen, kann das Lagerkonzept ergänzt werden mit Abschnitt 8, Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung zu den wichtigsten Aspekten bzgl. Körperschutz wie Sicherheitsbrille, säurebeständige Schutzkleidung etc.

>> Mit dem letzten Schritt 7 erfolgt die Umsetzung im Lageplan. Zwei Beispiele beschreiben dabei die klassische Lagerung der Lagerklassen 3, 6.1, 8, 10/12 und 11/13.

Ein Tipp der Neosys AG: In den Lageplänen werden die GHS-Symbole aufgeführt. Oft reichen schon die Gefahrgutsymbole gemäss Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes. Der Brandschutz orientiert sich zum Beispiel bei der Gebäudeversicherung Bern an den Gefahrgutsymbolen der Einsatzpläne für Ereignisdienste.

Autor: Alexander Winkler, Neosys AG

 

 

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