Freitag, 20. September 2024
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Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um ein Prozent gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%.

2020 stiegen die Gesundheitsausgaben gemäss Bundesamt für Statistik im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken), was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum (+1,2 Mrd. Franken).

Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen (+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

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Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person

2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.

Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.

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