Freitag, 20. September 2024
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Nur dank einer umsichtigen und vorausschauenden Bewirtschaftung von Immobilien werden Personensicherheit, Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sowie Werterhaltung von Gebäuden erreicht. Stimmen Theorie und aktuelle Praxis derzeit überein?

Eigentümer- und Nutzerschaften von Gebäuden sind dafür verantwortlich, ausreichende bauliche, technische, organisatorische und abwehrende Massnahmen umzusetzen, um den Brandschutz zu gewährleisten.

Diese Verantwortung beinhaltet nebst der Werkseigentümerhaftung nach OR Artikel 58 auch die Unterhalts-, Qualitätssicherungs-, Dokumentations- und Sorgfaltsflicht gemäss den VKF-Brandschutzvorschriften – und dies über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg.

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Brandschutz in Abhängigkeit zur Komplexität eines Gebäudes

Beauftragen Eigentümerschaften Immobilienbewirtschafter oder ähnliche mit der Gebäudebewirtschaftung, müssen Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zwischen den Vertragsparteien klar geregelt sein. Umso mehr, als die Hauptverantwortung immer bei der Eigentümerschaft verbleibt. Genauso gilt es, das Know-how im Brandschutz in Abhängigkeit zur Komplexität eines Gebäudes – wie der frühe Einbezug von Nutzeranforderungen und des Facility Managements in den jeweiligen Phasen des Bauvorhabens – sicherzustellen.

Einzuhalten gilt es zudem die Dokumentationspflichten zu Gebäuden sowie zu sämtlichen Brandschutzeinrichtungen. Dazu gehört auch der Know-how-Transfer unter den Beteiligten. Und grosse Herausforderungen im Facility Management zeigen sich auch bei den Themen Inspektion, Wartung und Unterhalt der Brandschutzgewerke.

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Mit Vertreterinnen und Vertretern von Eigentümerschaften, Immobilienbewirtschaftern, Serviceprovidern sowie Justiz- und Brandschutzbehörden wirft die GVZ-Tagung BRANDSCHUTZ 2022 am 15. Juni 2022 einen Blick auf das aktuelle Brandschutzniveau in der Nutzungsphase von Gebäuden und informiert über entsprechende Learnings und To-dos.

Lesen Sie auch: «Brandschutz auf Baustellen: Fachkurs für Sicherheitsbeauftragte»

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